Beiträge von Snoopywtm

    So,


    ich habe meinen heute Vormittag abgeholt.

    Ein paar Wachsreste am Heck, na ja, und natürlich Infotainment noch auf R40. Also nochmals 3o Minuten in die Werkstatt.

    ( Ich habe da so eine Vermutung, wie das mit eventuellen anderen Updates aussehen könnte... )

    Vorurteile gegenüber Kfz-Vertragshändler ( oder in diesem Fall: "Agenten" ) wieder alle bestätigt.


    Wenn man sich an die Checklisten hält, dann kann das nicht passieren.

    Auf der Autobahn gefiel mir die Kiste sehr, auf Landstraße ist der Spurhalteassi tatsächlich etwas "ruppig" im Verhältnis zu meinem Ioniq 5.

    Koppelung / App etc. hat auch auf Anhieb funktioniert ( hoffentlich bleibt das so :D )

    Moin,

    ich befürchte mal, daß man das als "Endkunde" gar nicht sehen kann ( außer die Version vom Infotainment-System ).

    Man KÖNNTE evtl. via Car-Scanner App noch auslesen, dazu müsste man aber wissen, welches die jeweils aktuellste Software des entsprechenden Steuergerätes ist ( => weiß der Kunde aber nicht ).

    Man wird sich wohl oder übel drauf verlassen müssen, daß der Händler vor Auslieferung tatsächlich alle Updates aufgespielt hat ( ***hust*** )

    Ich habe eine 32A Sicherung an der Wallbox. Sichert diese mich ab, wenn es wegen Schieflast zu Problemen im Haus käme? ;)

    In Deinem Haus ist die Schieflast normalerweise kein Problem, höchstens im Verteilerkasten auf der Straße.

    Das Einzige, was Dir passieren KÖNNTE ( je nachdem, wie hoch Dein Hausanschluß abgesichert ist, heutzutage allerdings meist 63A, das sollte kein Problem darstellen ) wäre, daß die eine NH-Sicherung im Hausanschlußkasten durchbrennt ( und damit Teile des Hauses im dunkeln bleiben. Diese Sicherung darf dann nur der Netzbetreiber bzw.. ein bei ihm eingetragener Meister ersetzen.)

    Öffnen der Plomben durch Privatpersonen ist eine strafbare Handlung !

    Falls der Hausanschluß relativ neu ist, hast Du aber evtl. eine SHS ( unten im Sicherungsschrank ) vorgeschaltet, die löst dann 3-Phasig aus, dann ist´s komplett dunkel, aber die NH-Sicherung sollte heile bleiben. Die SHS kann mal selbst wieder einschalten.

    Extremfall 1: ein Außenleiter wird mit 125A belastet, alle anderen mit 0A, dann ist die I resultierend auf PEN = 125A

    Extremfall 2: alle Außenleiter sind gleich mit 125A belastet, dann ist I resultierend auf PEN = 0A

    Right you are ( da Phasenverschiebung ja 120° ist, ich sollte meine Postings manchmal erstmal fünf Minuten stehenlassen und nochmals querlesen vorm abschicken ;) )

    Eine "Überlastung" sehe ich nicht, wenn ich mit 1/3 der 22 kW Strom ziehe, weder in der Hauselektrik noch von der Strasse. Wenn ich Ofen und 2 Herdplatten laufen lassen, dazu Staubsauger und Waschmaschine/Trockner zieht man sicher mehr.

    Moin,

    Schieflast wurde weiter oben ja schon erklärt.

    Ofen und Herdplatten laufen allerdings nur sehr selten 10 Stunden am Stück. Staubsauger brauch eh maximal 900W ( ~knapp 4A ) und die Waschmaschine ( bis zu 3 kW ) bzw. der Trockner( aktuelle ~ 1kW ) benötigen diese Leistung nur kurz während der Heizzeit ( also ein paar Minuten ).

    Die von Dir angesprochene "Straße" ist tatsächlich das Problem.


    Bei uns im "Straßenverteiler" befinden sich 125A Sicherungen ( ~29kW pro Phase, ungefähr ~86 kW insgesamt ). Wobei die Sicherungen nicht bei 125A sofort auslösen, selbst 150A können die ein paar Minuten verkraften ( also ~ 100 kW )

    Wenn die da angeschlossenen Haushalte "normal" sind, dann reicht das locker, zumal nicht jeder zur gleichen Zeit WM, Trockner & Co laufen hat.


    Ziehen da jetzt aber 3 Leute jeweils schon 6,6 kW, dann sind das grob 20 kW AUF EINER PHASE. Dazu dann noch ein Backofen, ein Kärcher und ein paar andere Geräte, dann KANN diese EINE Sicherung sehr schnell auslösen, FALLS die Geräte alle zufällig auf der gleichen Phase liegen.

    Liegen die 3 Geräte auf 2 Phasen, dann gibt es pro Phase zwar erstmal kein Problem, allerdings wird dann der Neutralleiter zum Problem.

    WENN die 3 Ladegeräte auf 3 verschiedenen Phasen liegen, dann ergibt sich das Problem nicht.

    Laden jetzt aber die 3 Haushalte mit jeweils 22 kW, dann...

    ...22kw Wallboxen sind Genehmigungspflichtig...

    Moin,


    das stimmt zwar per Jure, allerdings würde er die ja nur als 7,2 kW Wallbox nutzen ;) ( was dann wiederum ein Problem aufgrund der Schieflastverordnung sein könnte ).

    Insgesamt scheint mir die Rechtslage da eh nicht eindeutig:

    Der angesprochene "go-e-charger" ( ich habe die "alte Version, auch 22kW-fähig, mit 22kW kann aber kein mir bekanntes bezahlbares Auto laden ) ist eine "MOBILE Wallbox".

    Ergo:
    Wenn ich bei einem Bekannten, im Hotel oder sonstwo mit vorhandenem 16 oder gar 32A CEE-Anschluß bin, dann darf ich damit ja auch laden ( wobei ich den Ladestrom dann begrenzen würde auf max 10A / Phase ) ohne daß der Anschlußinhaber das angemeldet hat.