Ich denke, dass die Ladung eines e-Autos im Rahmen der Nutzung eines Dienstwagens nicht unter den §132 fällt.
Dieser Tatbestand wäre sonst auch erfüllt, wenn du dein privates Handy am Arbeitsplatz auflädst (und das ist jedenfalls nicht umfasst) - eine Wertgrenze sieht der §132 ja nur für die Qualifizierung vor - also auch der noch so geringe "Entzug" der Energie zum laden eines Akkus wäre damit strafbar.
Halt, da hast du etwas missverstanden ... ja klar darfst du natürlich deinen Dienstwagen oder Diensthandy in der Firma laden, es geht jedoch um etwas anderes, ich meinte folgendes:
gesetzter Fall da ich die nachstehende Erklärung auf die Spitze treibe
Angenommen, du lädst deinen Dienstwagen täglich auf 100% => Folge dessen bezahlt der Dienstgeber diese Ladungen...
Für den Betrieb oder die Fahrt von zu Hause in den Betrieb benötigst du hin und retour zB.: 18%
Übrig bleiben gut 80%, sagen wir du entnimmst nur 60-70% täglich deinem Auto für die Einspeisung da du ja deine Stromkosten (zu Hause) sparen möchtest...
Und wenn du das täglich machst, und ich jetzt mal gut rechne, und angenommen du nur 20kW täglich (entspricht bei unseren Akkugrößen 33%) entnimmst, so sind das in der Woche 100kW und im Monat 400kW
Diese Leistung die du privat nutzt hat dann aber der Arbeitgeber bezahlt, das darf so nicht sein, ich bin mir sicher, wenn ich (und ich pflege eine jahrzehntelange Freundschaft zu meinem Chef) fragen würde
ob ich das Dienstauto (KIA E-Niro) so verwenden würde wie gerade beschrieben... => sieht er mich an und würde sagen, geht´s noch? Und im gleichen Satz, geht schon doch dann werden wir die entnommene
Energie prozentuell deinem Gehalt abziehen müssen, das wäre dann richtig...
Du verstehst was ich meine