Bedingt korrekt.
Die Wallbox größer 11kW benötigt eine Genehmigung vom VNB, da diese größer als 11kW ist. Die Schieflastgrenze darf auch eine 22kW-WB die genehmigt wurde längst nicht überschreiten. ABER man kann (anscheinend) auf Antrag auch mehr Schieflast auf einer Phase genehmigt bekommen. Wobei mein VNB auf die Anfrage schon nicht antwortet.
Mit einer größeren komplexen Anlage und einem entsprechendem Lastmanagment könnte man allerdings bei smarten Komponenten auch selbst die Schieflast im Hause steuern (lassen) und dann auch mehr als 4,6kW aus einer Phase ziehen, ohne das eine tatsächliche Schieflast außen auftritt (weil z.B. ein gesteuerter WR die Schieflast wieder auffängt.
Meine positive Erfahrung mit Netze-BW: Ich habe am 13.12.2023 den Online-Antrag für die Zustimmung gestellt, meine 22kW-Wallbox von Vestel, die bereits bei der Installation mit 32A abgesichert wurde, aber wegen der damaligen KfW-Förderung auf 11kW eingestellt war, mit dem vorhandenen DIP-Schalter auf 22kW einzustellen und zu betreiben.
Ich habe explizit erwähnt, dass ich einen MG4 Standard mit Einphasenladung habe und statt 3,7kW lieber mit 6,6kW laden würde.
Bereits nach 3 Stunden erhielt ich die schriftliche Zusage zur Umstellung meiner Wallbox. Diese Genehmigungen sind bei Netze-BW übrigens immer für 4 Monate gültig.
Die angesprochene Schieflast hat dort niemanden interessiert und die 50A-Hauseingangssicherungen des 2016 errichteten Einfamilienhauses wurden trotz vorhandener Wärmepumpe als ausreichend angesehen.