SieDu und dearred dann erkläre ich es Euch mal mit einfacher Grundschulmathematik:
Die Mindestbreite einer Fahrspur außerorts beträgt 2,75 Meter. Diese Breite ist in den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) festgelegt. Sie gilt für alle Straßen außerorts, unabhängig von ihrer Kategorie. (Deine 3,5m gelten für Autobahnen!)
In besonderen Fällen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen oder bei geringem Lkw-Anteil, kann die Fahrbahnbreite auch geringer sein. In diesen Fällen müssen jedoch andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten, z. B. durch eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder durch die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer.
Laut StVO muss ein Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Fahrzeugen einen Abstand von mind. 80cm einhalten weil er sonst im Falle eines Unfalls (sich öffnende Autotüre) eine erhebliche Mitschuld bekäme. Das ist der MINDESTabstand! Ich halte im Regelfall einen Meter ein und das darf ich auch! Mein Lenker ist 94cm breit. Also ist mein linkes Lenkerende schon mal bei mindestens 1,74m (in der Praxis bei 1,94m). Davon musst Du dann MINDESTENS 1,5m bzw. 2m Abstand halten. Das ergibt dann eine Breite von 3,24m bis 3,94m in der Du mit keinem Teil Deines Autos irgendwas zu suchen hast! Selbst im Mindestfall bist Du damit schon deutlich raus aus der Mindestfahrspurbreite! Im Gegenteil: Du musst sogar schon von der Mittellinie einen Abstand von mind. 0,49m halten. Bei allem anderen befindest Du Dich eindeutig und indiskutabel im Bußgeldbereich!
Rechnen wir jetzt noch Deine Fahrzeugbreite von 2,2m über Spiegel (Die Breitenangaben in den Technischen Daten sind immer OHNE Spiegel) bist Du vom rechten Fahrbahnrand mindestens 5,44m weg. Also hast Du bei einer Straße mit Mindestfahrbahnbreite außerorts bereits bis auf 6cm den LINKEN Fahrbahnrand erreicht. Fährt der Radfahrer (so wie ich) 1m weit vom rechten Fahrbahnrand weg DARFST DU IHN GAR NICHT ÜBERHOLEN weil Du den Mindestabstand nicht einhalten kannst! Selbst wenn er 10km so vor Dir her fährt musst Du hinten bleiben. Nun bestimmet der Radfahrer wann er glaubt sicher von Dir überholt werden zu können und dort etwas weiter nach rechts fährt.
Ich glaube einfach auch Du gehörst zu den Zeitgenossen die beim überholen eines Radfahrers einfach nur das Mindestziel erreicht haben wenn er anschließend beim Blick in Deinen Rückspiegel noch im Sattel sitzt und eine vertikale Grundausrichtung hat. Du hast wahrscheinlich keine Vorstellung davon was 1,5m Abstand heißt! Ich empfehle Dir mal das mit einem Meterstab auszuprobieren. Am besten bevor wir beide mal aufeinandertreffen. Denn Dir würde ich - wie schon bei zwei Autofahrern geschehen - an der nächsten Ampel den Außenspiegel abschlagen! Denn das versteht jeder Autofahrer wenn‘s um seinen eigenen heiligen Lack geht!