Die Berechnung ist folgendermaßen "aufgeschlüsselt":
- zulässiges Gesamtgewicht bis 3500kg; bis zu 2000kg : 11,25 Euro je angefangenen 200 kg ... nach §9 Absatz 2 Kraftfahrtsteuergesetz.
- zulässiges Gesamtgewicht bis 3500kg; über 2000kg bis 3000kg: 12,02 Euro je angefangenen 200 kg ... nach §9 Absatz 2 Kraftfahrtsteuergesetz.
Steuerberechnung dann ab 13.02.2031: 124,52 Euro x 0,5 = 62,26 Euro
Mir ist das eh egal, Leasing läuft in 3 Jahren ab.