Unverbindlicher Hinweis: Der Erwerb oder das Leasing eines rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV), kann in
Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der sog. Umweltbonus besteht aus einem Herstelleranteil
sowie einer staatlichen Förderung durch den Bund. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle erfahren, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann (http://www.bafa.de). Im Falle der
Antragstellung, die unmittelbar durch den Endkunden erfolgen muss, ist der Endkunde allein für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine
solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird.