Wenn ich „zuschaue“, wie der Akku an Kapazität verliert, macht mich das lediglich nervös, ohne dass ich was ändern könnte. Wenn ich das weiß und das Auto deshalb verkaufe, ohne es dem Käufer zu sagen, erfüllt das den Tatbestand einer arglistigen Täuschung. „Nichts Genaues wissen“ ist deshalb m.E. aus mehrfacher Hinsicht zumindest in diesem Fall von Vorteil.
Wenn ich ein gebrauchtes Elektroauto verkaufen möchte, werde ich sehr wohl den Hunderter in die Hand nehmen und z.B. zum ÖAMTC tragen! Denn eine unabhängige Prüfung über den Batteriezustand ist mMn. eine unabdingbare Voraussetzung für einen fairen Verkauf! Denn der Käufer kann sich somit sicher sein, eben nicht (arglistig oder unwissend) über den Akkuzustand getäuscht zu werden!
Ich habe bereits vor ein paar Jahren vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens (Suzuki Jimny Cabrio) die ÖAMTC-Ankaufsüberprüfung durchlaufen (der Techniker hat sich noch gewundert, dass ich das als Verkäufer mache!).
Aber damit gab's keine Diskussionen und kein langes Feilschen über den Preis, denn so weiß der Käufer genau, was er bekommt!