Wallboxen bis 11 kW müssen beim Energieversorger angezeigt werden, über 11 kW besteht eine Anmeldeverpflichtung mit Genehmigung des Energieversorgers. Dafür hält er in die Regel "die Hand auf". Bei uns pro kW über 11 kW rd. 75,00 EUR.
Außerdem ist seit 2019 für Anschlüsse am Niedrigspannungsnetz ein Überspannungsschutz verpflichtend. Das ist in der DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722) 2019-06 festgehalten und betrifft auch den Anschluss und Betrieb von Wallboxen (lt. eFahrer.com).