Das ist super! Dann erhelle uns doch bitte!
Ich habe mir vor Jahren schon geschworen, nie mehr in einem Forum aktiv zu werden: man wird nur unnötig in sinnlose Diskussionen verwickelt, die einem nur Zeit kosten.
Das Thema scheint aber wohl doch kontrovers zu sein, hätt ich im Jahr 2023 nicht erwartet. Aber wie ich die "Prüferwelt" kenne, gibt es doch viele TÜVler, die gerne Halbwahrheiten - ob der Unwissenheit oder des Vorsatzes wegen - erfinden.
Dann wollen wir hier mal aufdröseln.
Das bedeutet, dass ich grundsätzlich jeden Reifen und jede Felge ohne Eintragung fahren darf, wenn Achslast/Traglast/Geschwindigkeit eingehalten werden, obwohl der Fahrzeughersteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt?
1. Zunächst ist mir nicht klar, wie du zu dieser Schlussfolgerung kommst?
Wenn du meinst, dass in Feldern 15.x und in der EG-Typgenehmigung eingetragenen Traglast und Gesch.Index einer Vorschrift gleichzusetzen mit technischen Fahrwerksdaten (wozu u.a. Maulweite, ET, Lochkreis, Zentrierung, etc gehören) ist, dann muss ich dich enttäuschen: Wenn es so wäre, müsste ja mein MG4 240km/h können (Geschw.Index V im Feld 15). Aber ne, er kann nur 160 und somit würde Index Q ausreichen.
2. Nur findet man so einen Reifen kaum mit entsprechender Traglast. Warum?! Na weil bei der Homologation/Genehmigung des Typs folgendes Zusammenspiel passiert:
Fz-Hersteller will einen "OEM" Reifen möglichst günstig für möglichst viele seiner Fz bekommen. Wie geht das?! Na indem Der Reifenhersteller mit möglichst einem einzigen Reifen alle Traglasten/HöchstGeschwindigkeiten abdeckt! Und Reifenhersteller spielen dieses Spiel gerne mit und sparen ihrerseits Kosten. Soweit so gut.
3. Nun wäre dann (deine) Frage, warum denn im Feld 15 trotzdem Traglast und Gesch.Index eingetragen sind!
Das ist wiederum ein Relikt der Vergangenheit und basiert auf Trägheit von hauptsächlich Zulassungsstellen/Beamten und darauf, dass in der Fz Eg-Typgen. und somit im COC (woraus die Beamten letztendlich für ZB1 alles raussaugen, oft leider mit Fehlern) nun mal die Reifen eingetragen werden, mit denen das Fahrzeug bei den Homologationstests tatsächlich ausgerollt wurde (ja, in der Entwicklung beim Schwabenmobil war ich auch). Und welcher soll das sein, wenn nicht der, den man schon vorher möglichst günstig bekommen hat - s. oben?!
Mir soll das sehr recht sein, denn in der Vergangenheit war die Prüforganisation und auch der hinzugezogene ADAC anderer Meinung. Kannst du bitte eine Rechtsquelle nennen?
Das ist wiederum traurig und bestätigt meinen Alltag: viele gehen hin und quasseln irgendwas mit ernster Mine ohne sich vorher gescheit zu informieren (Man ist schließlich Prüfer und hat somit ausgelernt, so wohl die Meinung) - Kunde wird das schon schlucken!
Realität ist wiederum in der StVZO niedergelegt. In diesem konkreten Fall §36 (1), Zitat:
"Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. ..."
Und da man keine Handhabe für dynamische Traglasten haben kann, muss und wird in der "Prüferwelt" von statischen Achslasten getanzt. Und nix anderes hat für die Hauptuntersuchung (oder jede andere Amtliche Untersuchung) rechtliche Grundlage!
Ich kann auf den Kunden höchstens informativ eingehen und ihm im Fall der Fälle durch Aufklärung zu mehr raten (siehe meinen Post oben). Über sein Glück entscheidet er immer noch selbst.
Ich hoffe das bleibt nun mein längster Post für sehr lange Zeit.