Beiträge von dearred

    Kannst du mir bitte die Komplette EG-Typgen. Nummer deines Fz durchgeben (Feld K in ZB1/FzSchein).


    Bzw. guck in dein CoC, welche Reifen drin aufgelistet sind. Diese alle darf man auch fahren.


    Falls Händler dann immer noch was abweichendes sagt, bitte um Schriftliche Bestätigung für den Sachverhalt.

    Ich würde mich gerne für folgende Ganzjahresreifen inkl. Felgen entscheiden. Was haltet ihr davon bzw. gibt es bessere/günstigere Kombinationen?

    Ich habe selbe Felge nur in Silber in der Datenbank (KBA 51515) gefunden und diesewäre mit deiner gewünschten ReifenGröße nur für Luxury (bzw. für Leistung von 68KW) Abnahmefrei (Sprich ABE einfach mitführen).


    Heißt für dich: ABE dieser Felge mit nummer oben Vergleichen und bei Übereinstimmung zugreifen.

    Sonst ABE NUmmer hier melden, ich guck nach.

    Deine Vorgehensweise ist schonmal verdächtig ähnlich zu der eines Prüfers in so nem Fall: Einzellabnahme mit einem Vergleichsgutachten.


    Kurzum:


    1. Freigängigkeitsprüfung bei einer Einzellabnahme n. §19(2) iVm 21 StVZO ist obligatorisch oder sollte zumindest sein.

    2. Die Chncen stehen sehr gut, weil diese Felgen-Größe auf MG4 wohl problemlos/Abnahmefrei passt und die Reifengröße ist eh Serie. (Knackpunkt Bremsenfreigängigkeit, aber das hast selber schon angemerkt)

    3. U,U. brauchst Bescheinigung vom Reifenhersteller über Montierbarkeit auf diese Felge.

    4. Für die Abnahme und späteren Eintrag bei der Zulassungsstelle reicht die ZB1 (FzSchein).

    5 Kostenfaktor sollte ca. 150 sein, max 200.

    Das ist super! Dann erhelle uns doch bitte!

    Ich habe mir vor Jahren schon geschworen, nie mehr in einem Forum aktiv zu werden: man wird nur unnötig in sinnlose Diskussionen verwickelt, die einem nur Zeit kosten.


    Das Thema scheint aber wohl doch kontrovers zu sein, hätt ich im Jahr 2023 nicht erwartet. Aber wie ich die "Prüferwelt" kenne, gibt es doch viele TÜVler, die gerne Halbwahrheiten - ob der Unwissenheit oder des Vorsatzes wegen - erfinden.

    Dann wollen wir hier mal aufdröseln.


    Das bedeutet, dass ich grundsätzlich jeden Reifen und jede Felge ohne Eintragung fahren darf, wenn Achslast/Traglast/Geschwindigkeit eingehalten werden, obwohl der Fahrzeughersteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt?

    1. Zunächst ist mir nicht klar, wie du zu dieser Schlussfolgerung kommst?

    Wenn du meinst, dass in Feldern 15.x und in der EG-Typgenehmigung eingetragenen Traglast und Gesch.Index einer Vorschrift gleichzusetzen mit technischen Fahrwerksdaten (wozu u.a. Maulweite, ET, Lochkreis, Zentrierung, etc gehören) ist, dann muss ich dich enttäuschen: Wenn es so wäre, müsste ja mein MG4 240km/h können (Geschw.Index V im Feld 15). Aber ne, er kann nur 160 und somit würde Index Q ausreichen.


    2. Nur findet man so einen Reifen kaum mit entsprechender Traglast. Warum?! Na weil bei der Homologation/Genehmigung des Typs folgendes Zusammenspiel passiert:

    Fz-Hersteller will einen "OEM" Reifen möglichst günstig für möglichst viele seiner Fz bekommen. Wie geht das?! Na indem Der Reifenhersteller mit möglichst einem einzigen Reifen alle Traglasten/HöchstGeschwindigkeiten abdeckt! Und Reifenhersteller spielen dieses Spiel gerne mit und sparen ihrerseits Kosten. Soweit so gut.


    3. Nun wäre dann (deine) Frage, warum denn im Feld 15 trotzdem Traglast und Gesch.Index eingetragen sind!

    Das ist wiederum ein Relikt der Vergangenheit und basiert auf Trägheit von hauptsächlich Zulassungsstellen/Beamten und darauf, dass in der Fz Eg-Typgen. und somit im COC (woraus die Beamten letztendlich für ZB1 alles raussaugen, oft leider mit Fehlern) nun mal die Reifen eingetragen werden, mit denen das Fahrzeug bei den Homologationstests tatsächlich ausgerollt wurde (ja, in der Entwicklung beim Schwabenmobil war ich auch). Und welcher soll das sein, wenn nicht der, den man schon vorher möglichst günstig bekommen hat - s. oben?!

    Mir soll das sehr recht sein, denn in der Vergangenheit war die Prüforganisation und auch der hinzugezogene ADAC anderer Meinung. Kannst du bitte eine Rechtsquelle nennen?

    Das ist wiederum traurig und bestätigt meinen Alltag: viele gehen hin und quasseln irgendwas mit ernster Mine ohne sich vorher gescheit zu informieren (Man ist schließlich Prüfer und hat somit ausgelernt, so wohl die Meinung) - Kunde wird das schon schlucken!


    Realität ist wiederum in der StVZO niedergelegt. In diesem konkreten Fall §36 (1), Zitat:


    "Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. ..."

    Und da man keine Handhabe für dynamische Traglasten haben kann, muss und wird in der "Prüferwelt" von statischen Achslasten getanzt. Und nix anderes hat für die Hauptuntersuchung (oder jede andere Amtliche Untersuchung) rechtliche Grundlage!

    Ich kann auf den Kunden höchstens informativ eingehen und ihm im Fall der Fälle durch Aufklärung zu mehr raten (siehe meinen Post oben). Über sein Glück entscheidet er immer noch selbst.


    Ich hoffe das bleibt nun mein längster Post für sehr lange Zeit.

    Bei den 16-Zöllern brauchst du mindestens 96H.

    Der MG4 Standard hat max Achslast von 1198 (logischerweise hinten). Somit braucht er einen Reifen, der min. 1198KG/2=599KG trägt. Das entspräche einem Lastindex von 90 (600KG). Damit hat man keinerlei Probleme beim "TÜV".

    Ich würde allerdings nie so knapp an die Grenze gehen und mindestens 93 (650KG) nehmen - man hat das Fz mal unbeabsichtigt etwas überladen (bei der mini Zuladung leicht passiert), fährt dabei durch ne Kurve und will beschleunigen und schon gibt der Hinterreifen auf. Zwar eher unrealistisch, aber sicher ist sicher.

    Denke, ein Informativer Gang zum netten Prüfer entsprechender Organisatoren ist unumgänglich,

    Nicht nötig, wenn man einen hier im Forum zur Hand hat. ;)

    Und MG mit MG4 ist aufgeführt.

    Aufgeführt ist leider nur der "normale". Solche Gutachten beinhalten neben Fahrzeugname auch noch - viel wichtiger: Fz.-Typ; EG-Typ Gen. Nummer; KW Bereich plus etwaige Auflagen (z.B. die berühmte Auflage A01, die besagt, dass dieser Reifen für dieses explizite Fz Eintragungs-/Abnahmepflichtig n. §19(3) StVZO ist).