Ne, ich plane großen Besuch beim Agenten im Frühling, mit dann einer umfassenden Liste.. Teste also noch ne Weile.
Beiträge von dearred
-
-
Damit wir wieder langsam vom Thema "Regelbrüche" zum Thema "Tempomat ACC" kommen, habe ich folgende Praxisgeschichte für euch:
Bei mir in der Nähe gibt's nen S-förmigen Tunnel (ca 1-2 km lang, Schnellstraße, 2-spurig). Ganz am Anfang (nach Fertigstellung) war dort Tempo 100.
Ein guter Fahrer kann dort entspannt und gefahrlos 120 fahren, ab 130 muss auch "geübter" Fahrer sehr aufpassen und bei 140 wird's gefährlich.
Nun gab es irgendwann paar Unfälle in dem Tunnel (aus meiner Sicht, weil es tatsächlich Verkehrsteilnehmer gibt, die mit Fahren alleine überfordert sind, geschweige denn mit einem S-förmigen Tunnel.)
Dann hat man als Folge dauerhaft auf 80 reduziert und nach jeden weiteren(!) Unfall (ja, stellt euch vor) sogar temporär auf 60.
Jetzt die Frage zum Nachdenken (bitte nicht zum beantworten in diesem Thread!!!):
Warum muss ich in diesem Tunnel nachts/abends/oder sonst wann 60 fahren, wenn dort kein sonstiger Verkehrsteilnehmer vorzufinden ist?! Und so fahre ich in solchen Situationen dort meine 110-120 durch. Weil ich es eben kann.
ACC vom MG4 wiederum bremst mich in diesem Tunnel auf teils 65 runter, auch wenn dort gerade 80 begrenzt ist.
Wenn man hier 1+1 zählt, kommt man zum Schluss, dass sich Deutschland auf Invasion Chinas vorbereiten..
-
Laut Bußgeldkatalog 2023/2024 droht bei einem zu geringen Abstand beim Überholen eines Radfahrers ein Bußgeld von 70 Euro (plus -25 Euro Auslagen) und ein Punkt in Flensburg. Der Mindestabstand beträgt innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter.
Wird durch den zu geringen Abstand ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. In diesem Fall wird auch ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Bei einem Unfall mit Personenschaden, der durch den zu geringen Abstand verursacht wurde, drohen ein Bußgeld von 200 Euro bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.
Im Falle eines Unfalls mit Todesfolge kann das Bußgeld bis zu 3.200 Euro betragen, es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Führerscheinentzug von mindestens einem Jahr verhängt. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Regelfall an eine bestandene MPU gekoppelt.
Danke.
Ich als Branchentätiger bin wie kein anderer über Bußgeld/StVO/Straftatbestände/etc pp. informiert.
Ich denke aus meinen Texten muss mittlerweile auch klar geworden sein, dass ich "Mann bei Verstand" bin und mir meines Handelns bewusst.
Für "Leihen" unter uns ist diese Info dann vlt doch interessant.
-
Ich bin selber Radler und meine die Gefahr umfassend einschätzen zu können. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn mich einer bei Geschwindigkeitsunterschied von 5-10 kmh mit Abstand von 0,5m überholt. Wie schön erwähnt, alles ne Frage der Gegebenheiten!
Aber ich nehme mir deine Kritik zu Herzen.
Ich als Radler finde es übrigens anstandslos, "irgendwo zwischen Rand und Mitte" zu fahren und fahre dacher fast auf weißer Linie, denn dahinter habe ich noch genügend Platz. Aber nur meine Einstellung den Autofahrern ggü. Denn mir ist klar: ich bin ein Hindernis!
Aber jedem das seine und ich hege keinen Groll ggü Radlern, die fast in der Mitte der Fahrspur fahren. Dann aber müssen sie sich gefallen lassen in manchen Situationen von mir als Autofahrer eben mit 1m Abstand überholt zu werden. Und dann haben sie die freie Entscheidung, mich dafür auch anzuzeigen.
-
-
Standardbreite der Spur auf deutschen Landstraßen ist 3,5m, soweit ich das noch weiß..
Man sieht aber auch an dieser "Regel" wie stumpf und teils "überrestruktiv" sowas ist und einem das Mitdenken wegnimmt: Einen bergauf fahrenden und dabei weit schlingenden GelegenheitsRadler auf Landstraße überhole ich im weiten Bogen mit mindestens 3m Abstand, einen bergab fahrenden Sportler überhole ich gefahrlos mit 1-1,5m.
Alles eine Frage der Gegebenheiten.
-
Diesen Bediener Fehler ist mir bekannt.
Ich redete jedoch von sauberer Hindernis Erkennung.
-
ACC ist für Autobahn und entsprechend gut ausgebaute Straßen gedacht - wenn man es dort nutzt funktioniert es auch wie gewollt.
Schaut doch einfach mal in die Bedienungsanleitung - die ist zwar schlecht übersetzt, aber man kann die wesentlichen Punkte dort finden.
Also mein 2019er Passat konnte ACC anstandslos in der Stadt und Baustelle. Sprich die Technik dafür (eher die Regelsoftware) ist mindestens 4 Jahre alt gewesen, als aktueller MG4 rauskam.
Aber ich bin mir sicher, nach 2-3 Jahren spätestens hat auch MG dazu gelernt und ACC wird feiner regeln können.
-
Das kann tatsächlich auch eine Strategie sein.
Seit mein damaliger Passat bei solcher Aktion derart in die Eisen ging, dass ich in Frontscheibe klebte, habe ich irgendwie intuitiv davon Abstand genommen und bei meinen neueren Fz tatsächlich auch nicht ausprobiert.
Edith: Gerade bei MG getestet. Bremse reagiert tatsächlich spürbar sanfter auf das Handbremse ziehen bei Fahrt.
-
Btw: Zumindest RDKS Meldung kommt noch nach bestimmter Anzahl von Kilometern, sondern nach gewisser "ready" bzw Fahrzeit.
Auch meine Erfahrung mit anderen "Systemchecks" im Fz lässt mich darauf schließen, dass diese zeitabhängig und nicht streckenabhängig ihre Werke verrichten.