Dann were sie bei uns auch Legal ohne die ABE.
Nicht ganz, denn in dem Fall wäre er größer als 0,1m^2 und somit ABG pflichtig.
Dann were sie bei uns auch Legal ohne die ABE.
Nicht ganz, denn in dem Fall wäre er größer als 0,1m^2 und somit ABG pflichtig.
In Deutschland gilt hierfür folgendes (für Folien ohne! ABG):
1. Max. Größe 0,1m^2 pro Aufkleber
2. Max. 25% der Scheibe beklebbar
3. Nicht bis in die Scheibeneinfassung kleben
4. Nach §35b Abs. 2 Satz 1 freie Sicht ist zu gewährleisten.
Nunja, der Link ist sauber von arval. Wenn ich unter dem Link auf Impressum gehe, ist dort auch alles sauber beschrieben.
Würde mir in der Hinsicht keine Sorgen machen. Aber anrufen schadet nie..
TÜV die 8x18" Delano-Felge (KBA 49709) für den XP nur mit ET35
Nicht mal diese Einpresstiefe finde ich in der Datenbank mit Freigabe für den XP. Aber unsere Datenbanken sind leider auch nicht auf "Fingerschnipser" aktuell.
Evtl gibt es bei ET 35 zu ET45 mehr unterschiede, wie nur die Einpresstiefe, die leichte Änderung nicht zulassen. Anders kann ichs mir fast nicht erklären. Oder die ET 45 wird nicht mehr produziert und daher gibts für die Prüfung kein Prüfmuster.
Damit wir in diesem Verbrauchsdschungel den Überblick behalten, wären bei allen "Beschwerden" über Verbrauch folgende Angaben obligatorisch:
1. Reifengröße und Reifenart (Sommer/Winter/GjR, evtl sogar Reifenluftdruck)
2. Außentemperatur (mit Angabe zur aktuellen Wetterlage)
3. Innentemperatur
4. Streckenprofil (evtl Steigungen/Gefälle haben großen Einfluss) und Streckenart (Schnellstraße/Stadt)
5. Fahrzeugbeladung
6. Fahrstrecke (km) und Durchschnittsgeschwindigkeit
Alles andere ist nicht vergleichbar und trägt nicht zum wertvollen Infoaustausch bei.
Da steht sehr viel Unfug, leider. Und ein Fz Hersteller gibt nicht umsonst nur gewisse Stützlast frei.. Wie kann sich eine Kupplung anmaßen, das zu überstimmen?
Also auf 1,2%. Richtiger wären zwar 1%, aber besser als nix allemal.
Und auf welche Höhe haste sie eingestellt?
Ich weiß nicht, wie Polizei und Versicherungen da draußen in dieser Frage ticken, aber beachtet folgende Punkte:
1. Vor jeder Hauptuntersuchung das Trägersystem vorsichtshalber ausbauen
2. Kupplungskugel dieser Systeme bei Fz ohne freigegebene Anhängelast darf keine "Standardkugel" wie bei Anhängekupplung sein (Verwechslungsvermeidung)
3. Dieses System muss zwingend als solches gekennzeichnet sein mit: Hersteller, Typbezeichnung, max. vertikale Last (diese ist einzuhalten)
4. Die Betriebserlaubnis des Fz bei Ausrüstung mit nicht genehmigten Teil erlischt I.d.R aufgrund "Beeinflussung der Betriebsfestigkeit des Hinterwagens..". --> Also Abnahmepflicht n. 19 StVZO.
5. Willkommen in der Überregulierung.
p.s. Nicht alles, was jemand irgendwo im Internet schreibt, hat Anspruch auf Richtigkeit. Leider erwartet es aber der 0815 Bürger von Fachwerkstat/-verkäufer/-etc.
Wenn wir hier jemanden aus der Entwicklung eines Reifenherstellers hätten, wäre das ein echter Zugewinn.
Mein Wissen reicht nur so viel weit:
Winter/GjR haben tendenziell mehr Profil, weil Gummimischung weicher und Einsatzzweck auf höhere Blöcke setzt.