Beiträge von dearred

    Bei der Rad- Reifenkombination kann Sie Ihr Agent beraten und Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen.

    Das letzte Wort in dieser Frage haben eh die "TÜVs" der deutschen Welt (ändere Länder weiß ich nicht, sollte aber auch so sein). Agenten haben da selten Überblick über die Rechtslage (schlicht nicht ausgebildet in sowas).

    Also ab zum Prüfer euerer Wahl und fragen.

    Die EU-Mitgliedschaft macht Deutschland pleite.

    Es war von Anfang an nur logisch, dass wenn wir gemeinsamen Wirtschaftsraum (Mittlerweile Schuldenunion) in der EU schaffen, dass sich auch die Verdienstverhältnisse angleichen müssen. Dass ärmere Länder auf Kosten der reicheren Länder reicher werden, ist eine weitere wirtschaftliche Logik in diesem Zusammenhang.

    Somit folgt die Situation in der EU ihrem Schicksal. Also alles nach Plan soweit. Obs einem gefällt oder nicht, sei mal dahin gestellt.

    Geht nochmal bitte meine Ausführungen in diesem Thema von Anfang durch, dann versteht ihr vlt, wie der Hase läuft.


    Aber nochmal in aller Kürze:


    Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten alternative (zu ZB1) Reifengrößen zu fahren:


    1. CoC/Übereinstimmungsbescheinigung weist alle Räder-/Reifengrößen aus, die werksseitig gefahren werden können.


    2. Zubehörräder mit KBA-/ECE-Genehmigung. Voraussetzung: Verwendungsbereich (Fz-Typ/Genehmigung/kW-Bereich) ist eingehalten und jeweiligen Auflagen berücksichtigt,



    Euer freundlicher "TÜV" Prüfer.

    Für diese kba Nummer finde ich (noch) kein Gutachten, das MG4 beinhaltet. Lediglich Autos vom VW Konzern.


    Euer freundlicher "TÜV" Prüfer.