Ich würde argumentieren, das Schild ist mit dem kleingedruckten AGB‘s zu vergleichen, denn man erfährt den Inhalt erst, wenn man auf dem Parkplatz ist, also nach Vertragsabschluss.
Guter Ansatz, aber dann würde wohl die Abzockfiirma u.U. dagegenhalten:
ZitatWer dort nach Ladenschluss zum, na ja, Laden vorfährt, begeht laut bewirtschaftender Firma „Parkdepot“ nach 15 Minuten erlaubtem Aufenthalt formal einen Parkverstoß.
Demnach hätte man also "großzügige" 15 Minuten Zeit, um auf der Parkeinrichtung in Nordhausen nach den kleingedruckten AGB‘s zu suchen und wieder wegzufahren, ohne zur Kasse geprügelt zu werden. Was natürlich an anderen Orten anders geregelt sein kann.