Die Frage wäre, wie die Gerichte entscheiden, wenn jemand die Strafe beeinsprucht. Immerhin hat man nicht geparkt, sondern geladen
Daß Laden nach Hausrecht mit Parken gleichgesetzt wird, zeigt schon die rote Schrift im Bild des Startposts 
Zudem wird als "Parkzeit" auch das Fahren auf der Parkeinrichtung und Suche nach einem freien Platz mitgezählt. Denn als Beweis für die Nutzungszeit zählt ganz einfach die Zeit zwischen den Fotos "Kfz mit Kennzeichen xy fährt in die Parkeinrichtung" und "Kfz mit Kennzeichen xy verläßt die Parkeinrichtung".
Wer ganz sicher sein will vor der Abzocke, sollte z.B. eine Akkuflex an Bord haben, mit der er als maskierter Fußgänger(!) die Videomasten umlegt, bevor er auf die Parkeinrichtung fährt. Allerdings muß er dann mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung rechnen, und höchstwahrscheinlich auch einer Privatklage auf Schadenersatz in Höhe (angeblich) entgangener Abzock-Einnahmen bis zur Reparatur der Videomasten.