Beiträge von NoSi

    Zitat
    Wenn ich ein gebrauchtes Elektroauto verkaufen möchte, werde ich sehr wohl den Hunderter in die Hand nehmen und z.B. zum ÖAMTC tragen!

    Ich werde das ganz sicher keinesfalls tun, sondern lieber das Geld für einen zertifizierten Gutachter ausgeben. Dessen Messung ist ggf. „gerichtsfest“, meine private völlig irrelevant. Das steckt sinngemäß in „eine unabhängige Prüfung“ – mit dem eigenen Gerät messen ist<> „unabhängig“.

    Ich zitiere mal die original Antwort von meinen Netzbetreiber:

    »Wir behalten uns jedoch vor, bei nicht plausiblen oder korrekten Meldungsangaben die Zustimmung zur Inbetriebnahme zu prüfen und gegebenenfalls zurückzuziehen.«


    Das heißt im Klartext: Der Netzbetreiber darf und kann jederzeit die Verwendung der Box untersagen. Denn er definiert „plausibel“ und „korrekt“, weil es keine allgemeingültige Definition dafür gibt.


    Je nach „Wallbox-Dichte“ am Wohnort kann (und wird) das absehbar thematisiert werden. Soweit ich das aus der Ferne mitbekomme, ist das bereits bei einigen Netzbetreibern in Hessen der Fall: Die diskutieren in einigen Fällen bei < 12 kWh, weil dafür die Voraussetzungen unzureichend seien.

    ich habe z.B. von meinem EVU auf die Meldung keine Feedback bekommen, handhabt wohl jedes EVU unterschiedlich. Die Meldung ist definitiv angekommen

    Eine klare, unmissverständliche Definition erlaubt kein »handhabt wohl jedes EVU unterschiedlich«.

    „Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet;“


    Was ist daran eigentlich unpräzise?

    Was ist denn bitte mit „auch“ gemeint ?


    Ohne in die Tiefe zu gehen: Solche kleinen Wörter lassen große Unternehmen oder den den öffentlich rechtlichen Rundfunk bis hoch zum BGH an ihrer Sicht der Dinge „zerschellen“. Das weiß ich aus erster Hand.

    Die Identifikation „interaktiver Punkte“ hat im Display des MG und der iSmart-App für meinen Geschmack durchaus „Luft nach oben“. Das gilt auch für das „Briefsymbol“.


    Es fehlt die klare Linie, wann ein Schalter ein Schalter, ein Text nur ein Text und ein Icon nur ein Icon ist. Falls jetzt unklar sein sollte, wovon ich spreche:

    In der iSmart-App im Fahrzeugstatus auf »Verriegelungsstatus - SPERREN« klicken und dann mal in der nächsten Zeile »Türstatus - SCHLIESSEN«. Bin gespannt, ob mir jemand konkludent erläutern kann, weshalb es beim ersten Knopf keinerlei Reaktion, beim Zweiten ein Untermenü kommt (das ist eine rein rhetorische Frage, weil jeder Erklärungsversuch nur in Unfug enden kann).


    Oder weshalb dort in »Mein Profil → Mein Reiseplan« die geplanten Reisen angezeigt und dort auch gelöscht werden können ( 🤦‍♂️ links wischen! 🤔 klappt das auch im Auto oder habe ich ausgerechnet dort diese Geste unversucht gelassen? Danke 🖖), die ich in einem anderen Menüpunkt (!) planen muss. Im Planungsmenü ist bereits geplantes für Änderungen unerreichbar, dafür aber Kalendereinträge. Hm.


    Das Elend bei diesen Sachen ist: Erst einmal angefangen, gibt es zunehmend Leute, die sich damit arrangiert haben, weshalb eine spätere stringente Anpassung wohlüberlegt sein muss, soll dabei ein Entrüstungssturm vermieden werden (faktisch unmöglich, geht nur um die Windstärke).

    Meiner Meinung nach soll es jeder so machen wie er es für richtig hält!

    Darum dreht es sich doch, oder? Die Definition von „richtig“ ist vom Gesetzgeber alles andere als präzise formuliert (wie verdammt vieles, womit sich dann Gerichte beschäftigen dürfen). Wie hier in einigen Anmerkungen anklang, ist die Handhabe je nach Region / Versorger „variabel“ – was ebenfalls ein klares Zeichen für „unscharfe Spezifikation“ ist: Eine klare Definition lässt keine Spielräume, bzw. selbst die sind definiert.


    Sobald letztendlich der Netzbetreiber entscheiden kann, was er mit einer Meldung anfängt, halte ich es für empfehlenswert, vorweg über einen „Beobachtungszeitraum“ ein paar „unverdächtige Erkundigungen“ einzuholen, bevor es durchaus Stress geben kann. Meine Haltung ist „ereignisbasiert“, wenn auch aus einer anderen Region als meiner.

    Beim „Benutzer“ bin ich auch rausgekommen, nachdem ich mich ins Auto gesetzt habe und alles systematisch „durchgeklickt“ habe. Ich bin unsicher, ob mir der Reiter „Reiseplan“ bisher lediglich nie auffiel, oder womöglich erst „hochpoppt“, wenn auch ein Eintrag da ist. Daneben gibt es noch einen Reiter „ovl“ der die geplante Reise aber auch einen „Testeintrag“ enthält – wobei mir unklar ist, wie ich diesen Unterschied bei der Planung hinbekommen habe und wozu das gut sein könnte.


    Bleibt nur noch die Frage, wie man falsche/veraltete Einträge wieder los wird, oder ob die nach einer gewissen Zeit wieder rausfallen. Irgendwann war auch der Brief oben rechts weg – wobei mir ebenfalls unklar ist, welche Aktion dafür ausschlaggebend war.

    Danke für die Erinnerung, dass wollte ich auch noch anleiern. Wobei ich eigentlich eh noch einen Termin machen muss, da es mit der AHK wohl nicht klappt. Da hapert es an der Lieferbarkeit des Einbau-Kits für die Anbindung an die Bordelektronik. Früher hat man das einfach drangeschraubt und gut war. 8)

    „Früher“ hatten die Autos auch deutlich weniger Technik, die ohne Justierung amok läuft, wenn ein Anhänger dran hängt.