Mir ist als aktuelle Infotainment-Version das „R33“ am Ende wichtig – bei mir ist es noch „R24“.
Was den Austausch betrifft, ist das so eine Sache: Als Kunde darf ich den Anspruch auf aktuelle Software stellen – bei mir stand das so im Kaufvertrag. Dann muss die auch installiert sein. Allerdings wird bei MG aktuell wohl nur „auf Zuruf bei Mängeln“ SW ersetzt – vermutlich, weil sie so rausfinden wollen, wo es die größten Schwächen gibt, die vorrangig behoben werden müssen.
Faktisch kannst du natürlich erst einen Mangel geltend machen, wenn du ihn feststellen kannst – die Software-Version allein ist noch kein Mangel. Allerdings kannst du ggf. schnell aufzählen, was alles dysfunktional ist – und den Termin für die Software musst du so oder so erst vereinbaren, das dauert wohl 1-2 h und „einmal um den Block fahren“, weil der Spurassistent wohl tatsächlich im Fahrbetrieb justiert werden muss (!).