Beiträge von row-dy

    Heute, 7.6.23 hat MG per eMail mitgeteilt, dass das Fahrzeug beim Agenten angekommen ist und die Fahrzeugpapiere auf dem Weg zum Agenten sind. Als Abholtermin haben wir den 13.6.23 vereinbart.

    Wegen des Software-Updates hört man sehr unterschiedliche Dinge Donquichotte schreibt: „Die Software muß von MG freigegeben werden …“ und mein Agent schreibt:

    „wir prüfen die Fahrzeuge stets auf den Softwarestand und aktualisieren diesen, falls notwendig


    NoSi,


    nein, das ist „Volksverdummungtaktik“.

    Es ist immer gut, wenn man mal über den Tellerrand schaut und seine eigene Meinung auch mal kritisch hinterfragt. Anstelle zu versuchen sie mit rhetorischen Tricks zu begründen.

    Ich zitiere extrahiert aus vorangegangenen Texten, abhängig von der Lage (direkt drüber oder wenn älter mit Zitatverweis), statt sie zu wiederholen und den Thread sinnlos aufzublähen. So mache ich das auch in Diskussionen, was zumindest bei mir und in meinem Umfeld und diversen anderen Foren vorzüglich klappt – ständige Wiederholungen sind ermüdend. Wenn das Einzelne überfordert, tut mir das leid.

    Keine Bange das überfordert überhaupt nicht. Du veränderst damit aber ganz gezielt den Sinn, damit es zu deiner Ansicht passt.

    So hat es keinen Sinn zu diskutieren.

    Titel des Threads: »Laden an der Wallbox zu Hause«.


    »Bitte den ganzen Text beachten«.


    Stimmt. Ich lese in der Gänze mehr als nur einen Aspekt zum Thema.

    Zitierst dann aber aus dem Zusammenhang, um nur auf diesen Teil zu Antworten.

    Das gibt dem Inhalt des zitierten Beitrages einen völlig anderen Sinn.

    Auf dieser Grundlage kann man nicht sinnvoll diskutieren

    Was ist denn bitte mit „auch“ gemeint ?

    „Auch“ - schau doch einfach in den Duden, dort findest du die Erkärung.

    Wie aus „… Sätze 2 und 3“ hervorgeht, habe ich nicht den ganzen § eingestellt!

    Jedenfalls ist daraus keine unpräzise Formulierung abzuleiten.

    Eine klare, unmissverständliche Definition erlaubt kein »handhabt wohl jedes EVU unterschiedlich«.

    Bitte den ganzen Text beachten.

    In dem Beitrag von powo01 steht: „Ich habe z.B. von meinem EVU auf die Meldung keine Feedback bekommen, handhabt wohl jedes EVU unterschiedlich. Die Meldung ist definitiv angekommen

    Es geht also nicht um die Meldepflicht, sondern um die Reaktion des EVU auf die Meldung. Es ist also ein völlig anderes Thema.

    Die Verordnung verlangt bei Ladestationen <= 12 kW keine Reaktion des EVU. Zugegen, es wäre gut wenn man wenigstens eine Eingangsbestätigung bekommen würde.

    Darum dreht es sich doch, oder? Die Definition von „richtig“ ist vom Gesetzgeber alles andere als präzise formuliert ….

    „Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet;“


    Was ist daran eigentlich unpräzise?


    § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen,

    Absatz 2, Sätze 2 und 3