Beiträge von row-dy

    Danke für eure Antworten.

    Ich denke die Diskussion ob man ein smartphone nutzt, oder mit Google surft ist müßig. Man kann nur die Daten die übertragen werden ein wenig einschränken,

    ich mache das z.B. mit pi hole. Mein Router erfragt die IP nicht direkt beim DNS-Server, sondern über einen raspbeery.pi der alle DNS-Anfragen von bekannten Tracing und Tracing URL's (z.Z. gut 185.000 URL´s) blockiert und eine leere HTML-Seite zurückgibt. Wenn man alle Cookies erlaubt, werden gut 35 % aller DNS-Abfragen blockiert, wenn man nur die notwendigen Cookies erlaubt, werden immerhin noch gut 10 % aller DNS-Abfragen blockiert.


    @c1oll,

    Der Ansatz mit dem ioBroker ist interessant, ich werde mich dort mal einlesen.

    OMG, wie kann man nur so verbohrt sein:

    Wenn hier was überreguliert ist, dann liegt es am Verhalten von Teilen der Bevölkerung..

    In diesem Land muss man ja sogar ins Gesetz schreiben: „Es ist verboten, sich Steuern erstatten zu lassen, die man nicht entrichtet hat“ (CUMEX)


    Es hat nichts mit Obrigkritsgläubigkeit zu tun. Es ist Vernunft und die Einsicht, das eine Gesellschaft nicht ordentlich funktioniert, wenn man sich nicht an die gesellschaftlichen Regeln hält.

    Es ist wirklich kein Wunder, das hier vieles mehr nicht gut funktioniert, weil sich viele, nur weil sie keine Lust zu irgendwas haben, sich nicht an die gültigen Regeln halten und wenn dann was nicht funktioniert fangen sie auch noch an zu schimpfen anstatt die Ursache bei sich selber zu suchen.

    Du musst doch nur die Wallbox anmelden. Was ist eigentlich so schlimm daran?

    Es spielt überhaupt keine Rolle, was mit deiner CEE Dose ist oder woran du deine Wallbox betreibst.

    Bevor du sie benutzt ist sie dem Netzbetreiber zu melden.

    Wie soll der Netzbetreiber denn den Netzausbau planen, wenn er nicht weiß, wo welche Netzlast auftreten kann?

    DeJe63,


    „Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet;“


    Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
    § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
    Absatz 2, Sätze 2 und 3.


    Schau dir mal § 21 an:

    Da muss kein SEK kommen, du darfst nicht einmal einem Mitarbeiter des Netzversorgers den Zutritt verweigern.


    §24 ist übrigens auch ganz interessant.


    Ich verstehe überhaupt nicht, warum man sich so gegen eine einfache Meldung an den Netzbetreiber wehrt.

    Nun habt doch etwas Geduld.

    Von den Erweiterungen werden schon, soweit keine Hardwareerweiterung dafür notwendig ist, nach und nach die Fahrzeuge der anderen Modelljahre profitieren.

    Das geschied aber auf keinen Fall sehr schnell nach den Beginn des Verkaufs des Modelljahres 2023 und ganz bestimmt nicht, bevor alle Fahrzeuge des Modelljahres 2022 verkauft sind.

    Foren haben für mich den Zweck, wo ich es kann, mein Wissen zu teilen will und im Gegenzug Wissen zu erhalten.

    Wenn ich mir den Beitrag #31 so ansehe, dann verfolgst du eher den Zweck Oberlehre zu spielen und auf die jetzige Regierung zu schimpfen.

    Das Ziel 1.000.000 Millionen E-Autos bis 2020 gibt es schon seit 2010. Die damaligen Regierungen haben aber gedacht, man müsse nur Ziele definieren mehr müsse die Politik nicht tun. Das rächt sich jetzt.