" Identifizierungsfehler USB-Stick"
ist den ein USB Stick eingesteckt?
" Identifizierungsfehler USB-Stick"
ist den ein USB Stick eingesteckt?
der Speicher und der Wechselrichter bei meiner PV-Anlage sind von E3DC. Mit dem System vom E3DC lässt sich nur die Wallbox von E3DC automatisch steuern. Obwohl man bei der Einstellung wählen kann, über wieviele Phasen mit dieser Wallbox geladen werden soll, kann man nur mit einem 1-phasigem Kabel 1-phasig laden. Das ist zwar doof aber mit dieser Einschränkung muss ich jetzt Leben. Ich habe dem System ganz bewusst verboten für die Wallbox Strom aus dem Speicher zu verwenden, da ich will das der Speicher abends auf jeden Fall voll ist. Da nehme ich lieber längere Ladezeiten und evtl. einen höheren Verlust in Kauf
da ist der BGH aber völlig anderer Ansicht als du Az. VIII ZR 278/16
der billigt dem Kunden bei hohen Kosten sogar ein Recht auf einen Vorschuss zu.
Das der Handel mit forschem Auftreten versucht auch berechtigte Forderungen abzuwimmeln, ist ja nichts wirklich Neues.
Ich habe dem Womohändler über 70 Cent/km vorgerechnet und erhalten.
Streit beim PKW gibt es wohl nur, wenn man mehr als die berühmten steuerlich anerkannten 30 Cent/km fordert.
Im übrigen ist MG der Verkäufer, dort muss man die Kostenerstattung einfordern. Stimmt, wird schwierig werden solange nicht jeder auf sein Recht besteht.
Sehr gewagte Aussage um nicht zu sagen schlicht falsche Aussage row-dy !
Erfüllungsort ist nach deutschem Gewährleistungsrecht der Ort des Erwerbes. Also faktisch immer der Agent!
Ließ einfach mal im BGB
§439
Nacherfüllung
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Stimmt der Erfüllungsort ist der Wohnort oder Geschäftssitz des Verkäufers, im Falle des MG also der Geschäftssitz des MG Agenten und der Käufer muss den MG dort hinbringen.
Aber die dafür entstehenden Kosten muss der Verkäufer tragen.
Nichts Anderes steht in dem Beitrag von mir.
Ich habe die beschwerde beim MG-Vertreter eingereicht, der mir das Auto verkauft hat.
Verkauft hat MG dir das Auto. Der „MG-Vertreter“ ist nur ein Magler.
NoSi,
wir hatten uns ja einen Kona bestellt, der hat die Ladebuchse an der Vorderseite. Passend dazu haben wir die Wallbox anbringen lassen. Der MG hat die Ladebuchse aber an der linken Seite ganz hinten. Von der Wallbox bis zur Ladebuchse sind es etwa 9 Meter.
Das Kabel benötigen wir nur zum Überschussladen von der PV-Anlage. Bei 9 kWp ist es schwierig über längere Zeit 4.140 W Überschuss zu haben, 1.380 W stehen über lange Zeit zur Verfügung. Die Wallbox kann nur mit einem 1-phasigen Kabel, 1-phasig laden deshalb ein 1-phasiges Kabel.
Ich habe das Kabel in einem Kabelkanal verlegt und das Ende hängt über einem Schlauchwandhalter. Sobald das Auto in der Garage steht, wird es „angestöpselt“. Das Hauskraftwerk startet das Laden, sobald genügend Strom zur Verfügung steht, das Auto beendet die Ladung bei einer Batteriefüllung von 80%.
Bei meinem Luxury war auch nur ein 3-phasiges Kabel dabei. Damit die Überschussladung sinnvoll durchgeführt werden kann, habe ich bei Kalle das Kabel ein 1-phasiges Kabel gekauft.
Wenn MG verstanden hat, das es in Europa eine Gewährleistungspflichtig gibt und der Verkäufer auch die dem Kunden entstehenden Transportkosten zu erstatten hat, wird sich diese Praktik sehr schnell ändern. Dazu ist allerdings erforderlich, das alle dieses Recht auch in Anspruch nehmen.