Beiträge von row-dy

    row-dy,

    mein Ansprechpartner in der Werkstatt meines Agenten, der seit Jahren auch die Marke Mazda als Händler vertreibt, sagte mir, dass er ein Vorgehen wie bei MG noch nicht erlebt habe. Konkret an unserem Wagen, der ja über eine Vielzahl von Bugs verfügt, wurde von der Werkstatt vorgeschlagen, einen Werksreset durchzuführen und dann alle Updates neu zu installieren. MG meinte, es reiche vier Relais neu upzudaten, weiteres würde MG an den Agenten nicht bezahlen. Ergebnis war dann, dass sich nur geringe Verbesserungen einstellten, dafür neue Bugs auftraten.

    Wir, meine Frau und ich, haben Verständnis für den Agenten, für MG nicht mehr. :cursing: :evil: :thumbdown:

    Du hälst also die unspezifische hoffnungsbasiert Vorgehensweise des Agenten für besser als die - hoffentlich - fehleranalysierte Vorgehensweise von MG.

    Wenn man nach einem Werksreset und vollständigem Update auf einer Vielzahl von Komponenten die gleiche Version hat wie vor dem Werksreset, dann kann man sich die Arbeit auch sparen. Dein Händler hat dir erzählt „Im Himmel ist Viehmarkt“. Ob die Vorgehensweise von MG wesentlich besser ist, kann ich nicht beurteilen.


    Wenn man sich um nichts kümmert war das auch mein erster und letzter MG.

    Du must dich schon entscheiden.

    Entweder kümmert sich MG um nichts, oder sie machen detaillierte Vorgaben für die Mangelbeseitigung. Beides zusammen geht nicht.

    Bei Garantiearbeiten ist nun mal der Garantiegeber der Herr des Verfahrens

    WSOB,

    Das ist klar, aber ist das bei Garantiearbeiten bei anderen Marken anders? Sagt da nicht auch der Garantiegeber wie welche Garantiearbeit auszuführen sind?


    Wir haben allerdings einen erheblichen Nachteil. Wir haben keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Agenten bei dem wir den Kaufvertrag unterschrieben haben.

    Da MG der Verkäufer ist besteht auch der Gewährleistungsanspruch gegenüber MG.

    Nein, nicht 1,5 bis 2 Meter, sondern Mindestabstand 2 Meter, das ist die Verkehrsregel.


    Wie hast du doch selber geschrieben:


    Wenn sich jeder an die Verkehrsregeln halten würde dann gäbe es solche Diskussionen überhaupt nicht ;)

    Ich bin ungefähr 3.000 km im Jahr mit dem Fahrrad unterwegs. Ich meide wo immer es geht Bundesstraßen ohne Radweg. Dort wird mit so geringen Abstand überholt, das man sich fast abgedrängt fühlt.

    Es hat ja seinen guten Grund das seit einiger Zeit in der StVo ein seitlicher Mindestabstand in Metern beim Überholen von Fußgängern, Zweiradfahrern und Elektrokleinfahrzeugen vorgeschrieben.

    § 5 Abs. 4 Satz 2.

    Wo steht das denn ?

    Man muss einen Sicherheitsabstand beim Überholen eines Radfahrers einhalten. Vom Spurwechsel habe ich noch nirgends etwas gelesen.


    VG

    SieDu

    § 5 Abs 4 Satz 2


    Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.


    Wie will man einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten, ohne die Spur vollständig zu wechseln?

    Das letzte Mal hat der Händler mit mir geredet, als ich das Auto abgeholt habe.

    Ich hoffe ich muss erst wieder mit ihm Reden wenn die erste Inspektion fällig ist.