Als erstes würde ich von der Werkstatt die Kosten für alle mit dem Mangel im Zusammenhang stehenden Beträge zurück haben
MG hat ja nicht nur eine Garantie gegeben, sondern auch eine Gewährleistungspflicht:
Das bedeutet der Verkäufer
- trägt die Kosten der Mangelbeseitigungen. §439 BGBG
- muss Beweisen, das der Mangel nicht bei Übergabe bestand. §477 BGB.
Wenn der Händler das nicht freiwillig tut, muss halt ein Anwalt nachhelfen .
Außerdem würde ich wollen, das mir bei weiteren Reparaturen ein anderes Fahrzeug kostenfrei zu Verfügung gestellt wird.