🤔Uns hat der Agent am Donnerstag erklärt dass bei einer Überziehung des Intervalls definitiv die Herstellergarantie (7 Jahre, 150000km) futsch ist und auch nicht mehr hergestellt werden kann.
Lediglich die Mobilitätsgarantie lebt wieder auf.
Gruß Heiko
Das wiederspricht aber eindeutig den Garantiebedingungen die auch der Bestellung beiliegen, dort steht explizit:
"Jede Wartung muss innerhalb von 1.500 Kilometern oder 28 Tagen nach dem empfohlenen Kilometerintervall oder jährlichen Servicetermin durchgeführt werden, wie im Service-Intervallplan (innerhalb des Serviceportfolios) angegeben."
Das einzige was ich dehalb verwirrend finde ist ob diese Toleranz nur einmalig im Bezug auf die Erstzulassung gilt oder den letzten Termin. Das ganze wird noch verwirrender wenn man ins km-Limit läuft: Angenommen ich fahre in 2 Monaten ab EZ 24tkm und muss zur 1. Inspektion. Muss ich die 2. Inspektion dann in Monat 2 + 12 = 14 ab EZ oder trotzdem erst in Monat 24 erledigen wenn ich bis dahin die 48tkm nicht überschreite? Das wird mir aus dem Serviceplan nicht direkt ersichtlich ...