Beiträge von C-Evo

    Ich schließe zu 99% aus, daß unsere SAICs mit 45Ah / 450A AGM-Dinger sind.

    Denn die Akkubauer basteln weitgehend deckungsgleiche Sortimente, und 45Ah / 450A in den Abmessungen 207 x 175 x 175mm ist in der Praxis das Gleiche wie z.B. Varta BlueDynamic B18.

    In Vartas AGM-Sortiment gibt es gar keine 207 x 175 x 175mm Batterie, sondern schon die kleinste Silver Dynamic AGM 550 901 054 ist 190mm hoch und hat 50Ah / 540A.

    Das Kind AGM hat viele Namen. Im Prinzip ist mit AGM gemeint dass die Platten (genauer Anoden/Kathoden) nicht mehr frei in der Säure "hängen" (Was früher irgendwann immer der Grund für Zellenschluss war) sondern in den Zwischenräumen ein Glasfaserflies die Säure aufsaugt bzw. bindet. Das ist heute die vorherrschende Bleibatterien-Bauart. Da jeder Hersteller sein Produkt "noch besser" darstellen will als das der Konkurrenz werden immer neue Namen und Synonyme erfunden um moderner zu wirken.

    Die ansonsten früher noch gängige Gelbatterie bei der die Säure mit Kieselgur eingedickt ist verlor schon länger an Bedeutung, da diese Batteriebauart eine Säureschichtung begünstigte.

    Mich würde eher interessieren ob die SAIC Batterie Zellstopfen unter dem Aufkleber hat, die meisten OEMs haben Zellstopfen unter den Aufklebern

    thei die solltest Du aber keinesfalls öffnen! Wenn Du hier versuchst dest. Wasser nachzufüllen ist die Batterie Kernschrott.

    Bei AGM-Batterien wirst kein flüssiges Elektrolyt sehen (weil in den Glasfasermatten gebunden). Viele nehmen dann fälschlicherweise Wassermangel an und kippen dest. Wasser nach. Damit senkst Du dann die Säurekonzentration und es kann sich nicht mehr genug Sulfat bilden beim entladen. Die Batterie hat dann nur noch einen Bruchteil seiner ursprünglichen Kapazität.

    Ich hab das in der App verfolgt und das auch des Öfteren mit dem Batterietester überprüft. Ab 12,2V (also ca. 50% Ladezustand) spricht das BMS an und lädt die Batterie wieder voll auf.

    Dann kannst Deine Ergebnisse aber mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Tonne kloppen. Mach mal folgenden Versuch:


    Stell Dich neben Dein abgesperrtes Auto, öffne die App und aktualisiere die Anzeige ggf. durch nach unten ziehen.

    Dann wirst Du nach wenigen Sekunden Dein Auto deutlich klackern hören. Das ist das Aufschalten der HV-Batterie. Das Auto wird sozusagen von der App geweckt. Dabei wird wahrscheinlich auch der DC-DC-Wandler eingeschaltet, der dann die 12V-Batterie nachlädt. Auf jeden Fall wird das Steuergerät und der OBD-Bus aufgeweckt und damit gehen etliche Verbraucher „online“. Das alles verursacht starke Schwankungen der 12V-Batteriespannung.


    Ich werde demnächst mal einen Bluetooth-Batteriewächter mit Speicher anklemmen. Der zeichnet ne brauchbare Spannungskurve lückenlos auf. Mal sehen was man da alles sieht… 😉

    C-Evo

    Deine 5W5er vom Foto erkenne ich nirgendwo bei Bezinfabrik (sind vermutlich schon zu alt um noch im Sortiment zu sein?).

    Aber wenn sich die OEM-Streuscheibe noch ohne Komplikationen montieren läßt, könnte es für Mitleser interessant sein, die Gesamtlänge Deiner LEDs zu erfahren. Als Anhalt, was sich sich noch problemlos einbauen läßt ;)

    Auf meinen Fotos sind ja auch keine 5W5 zu sehen! 😄

    Das was Du da siehst ist doch viel zu groß für 5W5! Das sind die W21W für Blinker und Rückfahrlampen hinten!


    In meinem Beitrag nehme ich Bezug auf die W5W von DeLorca in Beitrag #27. Die sind dort verlinkt und die hab‘ ich auch drin. Und die kannst auch bei der Benzinfabrik noch bestellen.

    Laut Bußgeldkatalog 2023/2024 droht bei einem zu geringen Abstand beim Überholen eines Radfahrers ein Bußgeld von 70 Euro (plus -25 Euro Auslagen) und ein Punkt in Flensburg. Der Mindestabstand beträgt innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter.

    Wird durch den zu geringen Abstand ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. In diesem Fall wird auch ein Punkt in Flensburg eingetragen.

    Bei einem Unfall mit Personenschaden, der durch den zu geringen Abstand verursacht wurde, drohen ein Bußgeld von 200 Euro bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.

    Im Falle eines Unfalls mit Todesfolge kann das Bußgeld bis zu 3.200 Euro betragen, es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Führerscheinentzug von mindestens einem Jahr verhängt. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Regelfall an eine bestandene MPU gekoppelt.

    SieDu und dearred dann erkläre ich es Euch mal mit einfacher Grundschulmathematik:


    Die Mindestbreite einer Fahrspur außerorts beträgt 2,75 Meter. Diese Breite ist in den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) festgelegt. Sie gilt für alle Straßen außerorts, unabhängig von ihrer Kategorie. (Deine 3,5m gelten für Autobahnen!)


    In besonderen Fällen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen oder bei geringem Lkw-Anteil, kann die Fahrbahnbreite auch geringer sein. In diesen Fällen müssen jedoch andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten, z. B. durch eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder durch die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer.


    Laut StVO muss ein Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Fahrzeugen einen Abstand von mind. 80cm einhalten weil er sonst im Falle eines Unfalls (sich öffnende Autotüre) eine erhebliche Mitschuld bekäme. Das ist der MINDESTabstand! Ich halte im Regelfall einen Meter ein und das darf ich auch! Mein Lenker ist 94cm breit. Also ist mein linkes Lenkerende schon mal bei mindestens 1,74m (in der Praxis bei 1,94m). Davon musst Du dann MINDESTENS 1,5m bzw. 2m Abstand halten. Das ergibt dann eine Breite von 3,24m bis 3,94m in der Du mit keinem Teil Deines Autos irgendwas zu suchen hast! Selbst im Mindestfall bist Du damit schon deutlich raus aus der Mindestfahrspurbreite! Im Gegenteil: Du musst sogar schon von der Mittellinie einen Abstand von mind. 0,49m halten. Bei allem anderen befindest Du Dich eindeutig und indiskutabel im Bußgeldbereich!


    Rechnen wir jetzt noch Deine Fahrzeugbreite von 2,2m über Spiegel (Die Breitenangaben in den Technischen Daten sind immer OHNE Spiegel) bist Du vom rechten Fahrbahnrand mindestens 5,44m weg. Also hast Du bei einer Straße mit Mindestfahrbahnbreite außerorts bereits bis auf 6cm den LINKEN Fahrbahnrand erreicht. Fährt der Radfahrer (so wie ich) 1m weit vom rechten Fahrbahnrand weg DARFST DU IHN GAR NICHT ÜBERHOLEN weil Du den Mindestabstand nicht einhalten kannst! Selbst wenn er 10km so vor Dir her fährt musst Du hinten bleiben. Nun bestimmet der Radfahrer wann er glaubt sicher von Dir überholt werden zu können und dort etwas weiter nach rechts fährt.


    Ich glaube einfach auch Du gehörst zu den Zeitgenossen die beim überholen eines Radfahrers einfach nur das Mindestziel erreicht haben wenn er anschließend beim Blick in Deinen Rückspiegel noch im Sattel sitzt und eine vertikale Grundausrichtung hat. Du hast wahrscheinlich keine Vorstellung davon was 1,5m Abstand heißt! Ich empfehle Dir mal das mit einem Meterstab auszuprobieren. Am besten bevor wir beide mal aufeinandertreffen. Denn Dir würde ich - wie schon bei zwei Autofahrern geschehen - an der nächsten Ampel den Außenspiegel abschlagen! Denn das versteht jeder Autofahrer wenn‘s um seinen eigenen heiligen Lack geht!

    Ich hab die von der Benzinfabrik schon von Anfang an drin. War mein erste Amtshandlung beim neuen Auto. Was helleres wirst Du derzeit in 5W5 nicht bekommen! Und nachdem die auch sehr lange dauerhaltbar sind interessiert mich der Preis auch nicht. Die hatte ich auch schon jahrelang in meinem Vorgängerfahrzeug drin.

    Da erstrahlt der ganze Innenraum gleißend hell. Fast schon zu hell.

    Und für eine Ambientebeleuchtung vorne und hinten gibt's auch ne sehr einfache und gute Lösung. Einfach vorne und hinten kleine USB-LEDs in die freien Buchsen und fertich! Sieht gut aus, Farbe frei wählbar und müssen auch nicht von Hand ein- und ausgeschaltet werden. Sind einfach bei der Fahrt immer an.IMG_7235.jpg


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    Also mein ACC funktioniert meist 100%ig ordentlich. Aber ich verwende ihn auch meist nur auf Autobahnen oder gut ausgebauten Bundesstraßen. Und da sollte es StVO-bedingt auch keine Radfahrer geben.

    Im übrigen auch hier der Hinweis dass Radfahrer schon seit längerem wie ein vollwertiger PKW überholt werden müssen. Also Gegenfahrbahn frei und volle Fahrzeugbreite auf der Gegenfahrbahn! Wer mich so halbseiden mit einem Rad mal knapp über dem Mittelstreifen bei Gegenverkehr überholt wird angezeigt - weil megagefährlich und inzwischen klar verboten.