Mein Serviceberater meinte soeben das Updates grundsätzlich aufspielen werden können, immer vorausgesetzt das welche Verfügbar sind.
Mit Beanstandung, welche nachvollziehbar sein müssen, wird das über die Garantie abgewickelt. Wenn Updates einfach nur auf Kundenwunsch erfolgen sollen, ohne Beanstandung, würde das in Rechnung gestellt werden.
Ob Updates verfügbar sind, könne er mir erst sagen, wenn er das Fahrzeug an ein Diagnosegerät angeschlossen hat, womit die Softwarestände abgeglichen werden können.