Beiträge von Fladi

    Ich habe jetzt nochmal ChatGPT dazu befragt. Nicht das das zwangsläufig richtig ist, aber auch hier im Forum gehen ja die Meinungen ja auseinander ....


    Frage: gilt das für neu entwickelte autos, oder solche die man erstmal zulässt für den straßenverkehr?

    Antwort: ChatGPT


    Die Pflicht zur Ausstattung mit bestimmten Fahrassistenzsystemen ab Juli 2024 gilt sowohl für neu entwickelte Fahrzeugtypen als auch für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Dies umfasst:

    1. Neue Fahrzeugtypen: Seit dem 6. Juli 2022 müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen (d. h. Modelle, die erstmals typgenehmigt werden) diese Assistenzsysteme integrieren (BMDV).
    2. Erstzulassungen: Ab dem 6. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge diese Assistenzsysteme beinhalten, unabhängig davon, ob es sich um neu entwickelte Modelle oder bereits bestehende Fahrzeugtypen handelt (BMDV) (DER STANDARD).

    Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle Fahrzeuge, die auf den Markt kommen, die neuesten Sicherheitsstandards erfüllen und somit die Verkehrssicherheit erhöhen.


    Frage: das bedeutet dass nach dem 6. juli ein auto ohne diese assistenzsysteme nicht mehr zugelassen werden kann?

    Antwort ChatGPT

    Ja, das bedeutet, dass nach dem 6. Juli 2024 in der EU keine Neuwagen mehr ohne die vorgeschriebenen Fahrassistenzsysteme zugelassen werden dürfen. Ab diesem Datum müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge, unabhängig davon, ob es sich um neue oder bestehende Fahrzeugtypen handelt, mit den vorgeschriebenen Assistenzsystemen ausgestattet sein (BMDV) (DER STANDARD).

    Zu den verpflichtenden Assistenzsystemen gehören unter anderem:

    • Notfall-Spurhalteassistent
    • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
    • Notbremsassistent
    • Rückfahrassistent
    • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
    • Unfalldatenspeicher (Blackbox)
    • Alkohol-Interlock-System

    Diese Vorschriften sind Teil der EU-Verordnung Nr. 2019/2144, die darauf abzielt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der Unfälle zu reduzieren (BMDV) (Bußgeldkatalog).


    Frage: was bedeutet neu zugelassen in diesem zusammenhang?

    Antwort ChatGPT:

    In diesem Zusammenhang bedeutet "neu zugelassen", dass ein Fahrzeug zum ersten Mal für den Straßenverkehr registriert wird. Das umfasst:

    1. Erstzulassungen neuer Fahrzeugtypen: Fahrzeuge, die nach dem 6. Juli 2024 erstmals als neu entwickeltes Modell genehmigt und registriert werden.
    2. Erstzulassungen bestehender Fahrzeugtypen: Fahrzeuge, die bereits vor dem 6. Juli 2024 entwickelt wurden, aber nach diesem Datum zum ersten Mal zugelassen werden.

    Ab dem 6. Juli 2024 dürfen somit alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Erstzulassungen) ohne die vorgeschriebenen Fahrassistenzsysteme nicht mehr für den Straßenverkehr registriert werden (BMDV) (DER STANDARD).

    Das bedeutet, dass auch Fahrzeuge, die vor dem Stichtag produziert wurden, aber erst danach verkauft und erstmals zugelassen werden, mit diesen Systemen ausgestattet sein müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle Fahrzeuge auf den Straßen die neuesten Sicherheitsstandards erfüllen.


    :huh:

    Huhu!


    Ich mache mal mein ersten Thread auf, da ich nichts dergleichen finden konnte:


    Mit Stichtag 07.07.24 treten ja "tolle" neue EU-Verordnungen in Kraft die sich (meiner Meinung nach) auch auf den MG4 auswirken. So müssen neu zuzulassende Autos ein paar Assistenz-/Sicherheitssysteme mitbringen:


    Bezogen auf den Luxury:

    • Verpflichtende Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre :?:
    • Geschwindigkeitsassistent :thumbup:
    • Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitswarner :thumbup:
    • Notbremslicht :thumbup:
    • Notbremsassistent
    • Rückfahrassistent :thumbup:
    • Aktiver Spurhalteassistent :thumbup:
    • Blackbox :?:
    • erweiterte Kopfaufprallschutz :?:
    • Präzise Reifendrucküberwachung :thumbup:

    Legende: :thumbup: = sollte schon verbaut sein / :?:= habe ich nichts zu gefunden


    Quellen:


    Da ich meinen Lux eigentlich erst am 11.07. zulassen wollte habe ich mich gefragt, ob das dann nicht zum Problem werden kann. Wer will schon ein geleastes Auto haben, das er dann nicht anmelden kann. Mein Plan wäre jetzt natürlich einfach eine Woche früher zuzulassen um dem Ganzen zu entgehen. Auto sollte eh schon Ende nächster Woche verfügbar sein. Die meisten hier wird das auch nicht betreffen, da sie ja schon ihr Auto haben.


    Was ich hier aber gerne zur Diskussion stellen würde ist die Frage, ob das tatsächlich ein Problem wird? Natürlich habe ich dazu auch meinen Agenten befragt. Der meint, das die Autos ja schon in die EU eingeführt seinen und die Zulassungsvoraussetzungen somit erfüllt seien. Er will sich aber auch nochmal weiter erkundigen. Für mich lesen sich die o.g. Artikel aber eher so, als ob die tatsächliche Erstzulassung ausschlaggebend wäre.

    Was denkt ihr?