Huhu!
Ich mache mal mein ersten Thread auf, da ich nichts dergleichen finden konnte:
Mit Stichtag 07.07.24 treten ja "tolle" neue EU-Verordnungen in Kraft die sich (meiner Meinung nach) auch auf den MG4 auswirken. So müssen neu zuzulassende Autos ein paar Assistenz-/Sicherheitssysteme mitbringen:
Bezogen auf den Luxury:
- Verpflichtende Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Geschwindigkeitsassistent
- Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitswarner
- Notbremslicht
- Notbremsassistent
- Rückfahrassistent
- Aktiver Spurhalteassistent
- Blackbox
- erweiterte Kopfaufprallschutz
- Präzise Reifendrucküberwachung
Legende: = sollte schon verbaut sein / = habe ich nichts zu gefunden
Quellen:
- https://assets.adac.de/image/u…Text/PDF/30177_sza69s.pdf
- https://www.zdf.de/nachrichten…pflicht-neuwagen-100.html
- https://www.carwow.de/ratgeber…wagen-pflicht#Tempobremse
- https://www.friedrich-hoffmann…cht-assistenzsysteme-2024
Da ich meinen Lux eigentlich erst am 11.07. zulassen wollte habe ich mich gefragt, ob das dann nicht zum Problem werden kann. Wer will schon ein geleastes Auto haben, das er dann nicht anmelden kann. Mein Plan wäre jetzt natürlich einfach eine Woche früher zuzulassen um dem Ganzen zu entgehen. Auto sollte eh schon Ende nächster Woche verfügbar sein. Die meisten hier wird das auch nicht betreffen, da sie ja schon ihr Auto haben.
Was ich hier aber gerne zur Diskussion stellen würde ist die Frage, ob das tatsächlich ein Problem wird? Natürlich habe ich dazu auch meinen Agenten befragt. Der meint, das die Autos ja schon in die EU eingeführt seinen und die Zulassungsvoraussetzungen somit erfüllt seien. Er will sich aber auch nochmal weiter erkundigen. Für mich lesen sich die o.g. Artikel aber eher so, als ob die tatsächliche Erstzulassung ausschlaggebend wäre.
Was denkt ihr?