Nebelschlußleuchte

  • Das ändert aber auch nichts daran dass in D vorgeschrieben ist die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50m zu verwenden. Ich würde jetzt mal behaupten dass die von Dir erwähnten "Raser" dann doch sehr sehr selten sind.

    Idioten gibt es ja bekanntlich immer irgendwo. Eine NSL hilft bei einem Idioten allerdings nicht. Die fahren Dich auch über den Haufen wenn Du sie mit dem Fernlicht anstrahlst.


    VG

    SieDu

  • Das ändert aber auch nichts daran dass in D vorgeschrieben ist die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50m zu verwenden. ....

    Das ist aber nur die halbe Vorschrift.
    Dazu kommt, dass man dann auch nur maximal 50 km/h fahren darf.
    Uuuund, dass die Verwendung der NSL in der Stadt verboten ist.


    Der Rest mit den "Tieffliegern", "NSL-Auschalt-Vergesser", "StVO-Neuerungen Nicht-Wisser", "Habe-ich-schon-immer-so-gemacht-Leute" kommt dann natürlich noch dazu.

    Grüße aus dem Fränkischen Seenland (Altmühlsee) - Uwe

    23000 km SoH 98,6%

    MG4 Luxury Brighton Blue (MY23)

    SWI68-29958-1300R46, SNAKP21E32, 6.2.60.1.45160, HERE_EU23Q4