Auch verstehe ich nicht das der Gesetzgeber sagt es muss z.B. die Verkehrzeichenerkennung vorhanden sein. Vorhanden ist sie ja, doch muss sie dann nicht auch funktionieren? Wenn es nach mir ginge sollte der Kunde entscheiden was er haben möchte. Ich wöllte den ganzen Schnickschnack nicht. Das ist beim fahren einfach nur hinderlich. Den Antrieb vom MG4 in einen 1er Golf. Das wäre was....
Die EU (die ist in diesem Fall der Gesetzgeber) hat nicht nur vorgeschrieben das ein Verkehrszeichenerkennung vorhanden sein muss.
Er hat detailierte „Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen
Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer intelligenten
Geschwindigkeitsassistenten“ gemacht.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R1958
Es liegt alles offen, man muss sich nur die Mühe machen es zu lesen, bevor man etwas posted