Alles anzeigenNein du musst keine Rückstellung einbuchen. Nur eine Verbindlichkeit gegenüber MG. Du kannst bilanzieren, musst dann aber für (ich glaube) mindestens 3 Jahre bilanzieren. Danach kannst wieder zur EÜR zurück wechseln.
Musst aber bei jedem Wechsel eine übergangsrechnung erstellen, damit von der Umstellung von einem aufs andere nichts liegen bleibt.
Aber: wenn sich deine Steuerlast vervierfacht, dann muss dein Gewinn ohnehin schon sehr niedrig sein. Denke also du betreibst ein nebengewerbe? Kommst du überhaupt dazu, dass das Fahrzeug ins Betriebsvermögen kommt bzw. muss oder ist es für dich am Ende evtl. sogar günstiger, wenn du es im Privatvermögen belässt aber für die Nutzung eine Nutzungseinlage buchst? Hast du das mal durchgerechnet? Hat sich schon beim ein oder anderen gelohnt.
Zudem: wenn du die Rechnung im nächsten Jahr zahlst hast du dann evtl. Im nächsten Jahr einen deutlich niedrigeren Gewinn. Das gleicht sich für dich vielleicht sogar aus. Oder kannst du Rechnungen, die dieses Jahr noch offen sind ins nächste Jahr verschieben?
Alles so Überlegungen, die du am besten mit deinem steuerlichen Berater triffst. Okay, zugegeben, das Restjahr ist jetzt noch kurz um so was zu machen.
Noch ein übrigens: muss man zwar im Einzelfall prüfen, wie der die Rahmenbedingungen sind, aber die Zahlung der Einmalzahlung ist meistens auf die Laufzeit beim Leasing zu verteilen.
uhh.. vielen dank für die ausführliche antwort! werde ich mal in ruhe durchdenken..