Ah, Österreich.. sry, übersehen die Info. Klar ist Deutsche ABE in Österreich nix wert.
Nur mehr 18 Zoll Winterreifen am MY23 ?
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Ich habe mir Gebrauchte Alu‘s mit neuen Winterreifen gekauft, Reifen 205/60 R16 96H habe mit einem DEKRA Prüfer gesprochen und er meinte wenn ich meinen COC Schein und vielleicht einen von MY22 mitbringen würde, da ja dort weitere Rad- Reifenkombinationen eingetragen sein sollen muss es keine Einzelabnahme sein.
Jetzt meine Frage:
Könnte jemand seinen COC vom MY22 LUX hier bereitstellen?
Ich danke im Voraus
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... Ist aber auch logisch: trotz unterschiedlicher KBA-Schlüsseln die selbe EG-Typ.Nummer (2180, AAL, 00005, e4*2018/858*00093*04)
Nach der Auslieferung meines XP mit GJR auf den Werksfelgen sind meine Pläne eines 2.Felgensatzes für die Werks-SR noch nicht begraben.
Inzwischen zeigen mir ZB1 und COC-Kopie auch die EG-Typ.Nummer vom XP: e4*2018/858*00093*05 vom 09.05.2023.
Nun wird in diversen Felgen-ABEs incl. dem MG4 (z.B. Nr. 47638 zum Prüfbericht Nr. 55020809) die EG-Typ.Nummer ohne die letzten beiden Ziffern aufgeführt, also e4*2018/858*00093*...
Zwar sind als Dauerleistungen nur 54 und 68 kW aufgeführt, also Standard und Comfort.
Aber könnte man aus dem *... am Ende der EG-Typ.Nummer nicht (nach EU-Recht?) ableiten, daß die ABE für alle MG4-Versionen der Gruppe e4*2018/858*00093*... gilt, unabhängig vom Leistungsbereich laut Prüfbericht ?
Ich weiß, die Felgenstores listen den ER und XP noch nicht, aber niemand weiß alles...
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Die Prüfung des Verwendungsbereiches beinhaltet leider explizit auch die Leistungsangabe.
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Ich würde nun auch nochmal nachfragen. Leider habe ich es jetzt entweder überlesen oder nicht kapiert.
Darf ich jetzt auf meinen LUX MY23 17`Felgen Winter montieren? So wie es in der ABE des Herstellers steht.
Oder gilt hier strikt das COC in dem nur die 18`stehen.
Hier bin ich mit der Gesetzeslage nicht ganz sicher.
Würde mich über ein einfache klare Antwort freuen.
Danke mal vorab.
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Hier die Kurzform:
"...Ist die gewünschte Reifengröße weder im Fahrzeugschein noch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung vermerkt, heißt das nicht, dass Autofahrer diese Reifen grundsätzlich nicht fahren dürfen. Für die legale Montage ist jedoch eine Einzelgenehmigung durch eine anerkannte Prüforganisation erforderlich..."Aus diesem Artikel hier .
Also ohne Eintragung vom TÜV etc. NICHT ERLAUBT, wenn es NICHT in der COC steht -
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dearred :
OK, Du scheinst vom Fach zu sein.
Für mich als Kfz-Laie ändert das aber nichts an der Aussage des Textes, das für Felgengrößen, die in dem COC nicht aufgeführt sind, eine EINZELGENEHMIGUNG ( ist eine ABE des Felgenherstellers als solche anzusehen ?? ) erforderlich ist.
Wäre für mein Empfinden irgendwie komisch:
Bei ORIGINAL MG-Felgen bräuchte ich eine Einzelabnahme, bei Felgen vom Zubehörmarkt nicht ?
Wird dadurch nicht besser, daß es ja anscheinend MG4 gibt, die mit 17-Zöllern fahren dürfen.Bei meinem ioniq5 war das besonders bekloppt ( wie Du ja auch schreibst... )
: Obwohl es den "ab Werk" auch mit 19" gab ( ich habe leider den 20er nehmen müssen, weil der sofort verfügbar war ) durften da keine 19er vom Hersteller drauf... -
Bei ORIGINAL MG-Felgen bräuchte ich eine Einzelabnahme, bei Felgen vom Zubehörmarkt nicht ?
Gratuliere. Du hast damit die Absurdität darin erkannt!
Aber es ist tatsächlich so: für die Kfz-Hersteller eigene Felge, die für eine andere Ausführung des Fz freigegeben ist, aber nicht für deine, brauchst du Einzelabnahme. Für eine Zubehörfelge mit exakt denselben Dimensionen mit KBA/ECE-Kennzeichnung brauchst du keine Einzelabnahme, wenn dein Fz im Verwendungsbereich der Felge aufgeführt ist. (U.U. aber ist die Felge Abnahmepflicht n. §19(3) StVZO)