Die EU Typgenehmigung ist korrekt.
Bist Du sicher, auch speziell für den XPower?
Die EU Typgenehmigung ist korrekt.
Bist Du sicher, auch speziell für den XPower?
Kann ich nicht sagen - dafür mußt du deinen Schein anschauen.
Für den Lux, und den habe ich ja, würde sie passen.
Denke, ein Informativer Gang zum netten Prüfer entsprechender Organisatoren ist unumgänglich,
Nicht nötig, wenn man einen hier im Forum zur Hand hat.
Und MG mit MG4 ist aufgeführt.
Aufgeführt ist leider nur der "normale". Solche Gutachten beinhalten neben Fahrzeugname auch noch - viel wichtiger: Fz.-Typ; EG-Typ Gen. Nummer; KW Bereich plus etwaige Auflagen (z.B. die berühmte Auflage A01, die besagt, dass dieser Reifen für dieses explizite Fz Eintragungs-/Abnahmepflichtig n. §19(3) StVZO ist).
Als Stahlfelgen-Fan würde ich ich gerne auch am MG4 "Stahlus" fahren, u.a. weil sie teilweise sogar leichter sind als übliche Alus der gleichen Dimension.
Für den mitglieferten SR-Satz in 235/45R18 98 (da ich den XPower vsl. auf WR übergeben bekomme) könnte ich mir die 8x18" VAG-Felge für ID4 und ID5 gut vorstellen, die allerdings ET 45 statt 51 hat:
Hinsichtlich der schon geprüften Spurverbreiterung gibt es z.B. für eine Alufelge diese ABE (das PDF ist zu groß für einen Upload, daher nur Screenshots):
Mal angenommen, in einer Erweiterung dieser ABE wäre schon die Größe 235/45R18 aufgeführt und die Einschränkung "Nicht für Allradfahrzeuge" gelöscht, und die Stahlfelge hätte den nötigen Freiraum für die XPower-Bremssättel:
Hätte ich mit diesen Unterlagen Chancen auf problemlose Abnahme der Stahlfelge (ohne Fahrversuche, Freigängigkeitsprüfung in den Radhäusern usw.)?
Und in welcher Form könnte ich die Abnahmebescheinigung / Genehmigung für ein Leasingfahrzeug bekommen, dessen Fahrzeugbrief (Zul.besch. II) ich ja nicht in die Hände bekomme?
Deine Vorgehensweise ist schonmal verdächtig ähnlich zu der eines Prüfers in so nem Fall: Einzellabnahme mit einem Vergleichsgutachten.
Kurzum:
1. Freigängigkeitsprüfung bei einer Einzellabnahme n. §19(2) iVm 21 StVZO ist obligatorisch oder sollte zumindest sein.
2. Die Chncen stehen sehr gut, weil diese Felgen-Größe auf MG4 wohl problemlos/Abnahmefrei passt und die Reifengröße ist eh Serie. (Knackpunkt Bremsenfreigängigkeit, aber das hast selber schon angemerkt)
3. U,U. brauchst Bescheinigung vom Reifenhersteller über Montierbarkeit auf diese Felge.
4. Für die Abnahme und späteren Eintrag bei der Zulassungsstelle reicht die ZB1 (FzSchein).
5 Kostenfaktor sollte ca. 150 sein, max 200.
U,U. brauchst Bescheinigung vom Reifenhersteller über Montierbarkeit auf diese Felge.
Ich hab doch noch 2 Fragen:
1. In welchen Fällen kann die Paarung von Felgen und Reifen problematisch werden, obwohl die geometrischen Kenndaten (Breite + Durchmesser) zusammenpassen?
2. Was hat es mit dem Hinweis "Spurverbreiterung innerhalb 2%" auf sich:
Zählt das pro Seite oder pro Achse?
Geht die Prüferwelt allgemein davon aus, daß bei max. 2% keine bruchgefährlichen Materialbelastungen auftreten?
1. Kommt auf Felgenhorn an. Aber bei H2 dürfte es keine Probleme geben und auch keinen Nachweis in die Richtung erfordern. Wie wir aber aus meinen Posts gelernt haben, sind Prüfwer manchmal "eigenartig".
2. 2% pro Achse. Unter 2% wird es keine gesonderten Prüfungen erfordern. Über 2% nimmt man meist "Erfahrungswerte" zur Hilfe und in seltenen Fällen (extreme Umbauten) macht erfahrener Prüfer eine ausgiebige Probefahrt und unerfahrener verlangt teuere gesonderte Prüfungen.
ABE für Felgen sind schön und gut. Und wenn man verschiedene Reifengrößen montieren kann ist auch gut. Aber er Knackpunkt beim MG4 ist immer wieder das Fahrzeuggewicht. Beim MG4 Luxury 2023 ist 235/45R18 98W auf der verbauten Felge im Fahrzeugschein eingetragen. Das heißt, der Lastindex ist 98!!! Für die bei der ABE eingetragenen Reifen gibt es keinen Reifen, die mit dieser Felge für den MG4 zulässig sind!!! Bestellt man dort einen Felgensatz als Komplettrad, haben die Reifen den Lastindex 91. Beim seriösen Händler werden die einem sagen, daß dieser Reifen für den MG4 nicht zulässig ist. Andernfalls fährt man mit Rädern, falls man von der Polizei angehalten wird bzw. beim TÜV vorfährt dazu führen kann, daß einem die Weiterfahrt untersagt wird. Ich habe selber mal beim TÜV nachgefragt. Vielleicht hat ja der eine oder andere auch Felgen mit Reifen eingetragen gekriegt, die einen anderen (niedrigeren) Lastindex haben. Wäre nett, wenn man hier vielleicht Infos austauschen könnte. Was auch interessant wäre, ob jemand auch Anbauteile (Bodykit/Spoiler) ohne Materialgutachten/ABE eingetragen gekriegt hat, und wie das Abnahmenverfahren vonstatten gegangen ist.
Bitte um zahlreiche Kommentare.
Danke,Danke,Danke.
Das Thema des Lastindex haben wir bereits hier (Seite 5) ausdiskutiert.
Zum Thema "in ZB1 eingetragenen "verpflichtenden" Sachen" ganz frisch von meinem heutigen Alltag:
Man achte auf Felder 15.1/.2.. was Bereifung jeweils Achse 1/2 entsprechen würde. Das war übrigens simpler Fiesta.
Auf der Zulassungsstelle sind auch nur Menschen.