Tempomat und/oder ACC?

  • Ich als Radler finde es übrigens anstandslos, "irgendwo zwischen Rand und Mitte" zu fahren und fahre dacher fast auf weißer Linie, denn dahinter habe ich noch genügend Platz. Aber nur meine Einstellung den Autofahrern ggü. Denn mir ist klar: ich bin ein Hindernis!

    Eine sehr wahre Einsicht, die mir bei vielen Radlern weit entfernt zu sein scheint.

    Stichwort Hindernis bzw. behindern:

    Zitat

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Wenn ich also einen Radler in Alltagskleidung auf einem einfachen Drahtesel vor mir sehe, kann ich mir gut vorstellen, daß er einen guten Grund für seine Fahrt hat, aber kein Geld für ein motorisiertes Verkehrsmittel.


    Aber wenn ich Radler im Renndress auf Sport- oder Rennrädern auf der Ladstraße sehe, dann beschleicht mich immer der Gedanke, daß sie ihre Bein- und sonstigen Muskeln wohl genausogut in der Muckibude trainieren könnten, ohne sich bar jeder eigenen Knautschzone dem Risiko der höchsten Differenzgeschwindigkeiten zu anderen vielfach schwereren Verkehrsteilnehmern auszusetzen.

    Und wenn die Radler dann noch z.B. im 5er Pulk nebeneinander einen Berg hochhecheln und dank regem Gegenverkehr eine lange Schlange von PKW und LKW hinter sich herziehen, deren Insassen dann nicht nur Zeit verlieren, sondern beim Überholen aus Schritttempo heraus noch viel mehr Abgase und CO2 in die Atmosphäre blasen müssen als wenn sie den gleichen Berg im großen Gang hochfahren können ... dann wünsche ich solchen Radlern regelmäßig die Begegenung mit einer Polizeistreife, die sie anhält und nach den unvermeidbaren Umständen befragt, wegen derer sie massenhaft andere Verkehrsteilnehmer behindern. Und wenn zur Begründung kein glaubhafter "unvermeidbarer Umstand" angeführt wird, sollten m.E. auch gleich 20€ Verwarngeld erhoben werden: Bußgeldkatalog lfd. Nr. 1.2.

    So etwas wird nur vermutlich nie passieren...


    Ja, es ist OT, aber ich fand den Post von dearred einfach unwiderstehlich ;)

    Gruß Ulf


    MG4 XPower MY23 in Brighton Blue, gebaut Juli 23, 4-Jahres-Leasing seit Nov.23, R46 mit Tempomat (Frontradar)-Update :)

    Akku-SoH laut BMS: 100% bei 5.700 km

    3 Mal editiert, zuletzt von ulf ()

  • So Herr Lehrer, nach dieser "Extremwertberechnung Minimalbreite" mach doch bitte mal die andere "Extremwertberechnung Maximalbreite" (>4m breite Fahrbahn) und dann berechne den Mittelwert. Danach kannst Du Dich nochmal als Oberlehrer aufspielen ;)


    Wie man an Deinem Post sehr gut erkennen kann ist es für jeden möglich sich das für exakt sein Szenario "schönzurechnen".

    Ich bleibe trotzdem bei meiner (seit einigen Jahrzehnten) erfolgreichen Taktik und wähle den Abstand zum Überholen eines Radfahreres situationsbedingt aus und mache mir da keine weitern Gedanken drüber.


    VG

    SieDu

  • Gehts hier eigentlich um den Tempomat oder um Radfahrer ?


    Interessiert leider keinen. Da kann man sich das Thread Abonnement auch schenken. Die MODS will man auch nicht belästigen. Man denkt sich, es sind doch erwachsene Menschen hier :rolleyes: :/


    Der blaue Hinweiskasten sollte helfen:

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  • Laut Bußgeldkatalog 2023/2024 droht bei einem zu geringen Abstand beim Überholen eines Radfahrers ein Bußgeld von 70 Euro (plus -25 Euro Auslagen) und ein Punkt in Flensburg. Der Mindestabstand beträgt innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter.

    Wird durch den zu geringen Abstand ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. In diesem Fall wird auch ein Punkt in Flensburg eingetragen.

    Bei einem Unfall mit Personenschaden, der durch den zu geringen Abstand verursacht wurde, drohen ein Bußgeld von 200 Euro bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.

    Im Falle eines Unfalls mit Todesfolge kann das Bußgeld bis zu 3.200 Euro betragen, es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Führerscheinentzug von mindestens einem Jahr verhängt. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Regelfall an eine bestandene MPU gekoppelt.

    Danke.

    Ich als Branchentätiger bin wie kein anderer über Bußgeld/StVO/Straftatbestände/etc pp. informiert.

    Ich denke aus meinen Texten muss mittlerweile auch klar geworden sein, dass ich "Mann bei Verstand" bin und mir meines Handelns bewusst.

    Für "Leihen" unter uns ist diese Info dann vlt doch interessant.

    MG4, Standard, MY23

    ______________________

    Intelligenz und Bildung sind nicht kausal..

  • Interessiert leider keinen. Da kann man sich das Thread Abonnement auch schenken. Die MODS will man auch nicht belästigen. Man denkt sich, es sind doch erwachsene Menschen hier :rolleyes: :/


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    In anderen Foren schmeisst das der Mod raus oder verweist auf PN

    Gruß Werner aus der Kurpfalz


    MG 4 Standard 2022 bis 1/24

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  • Ohje Ohje. Mir fällt nichts mehr ein.

    Obwohl doch.

    …wenn Verständnis am Ende der eigenen Bedürfnisse aufhört.


    Das mit dem Bußgeld glaubst du nicht ernsthaft? Oder? Oder?!

  • Das mit dem Bußgeld glaubst du nicht ernsthaft? Oder? Oder?!

    Ich schrieb doch: "So etwas wird nur vermutlich nie passieren..."


    wenn Verständnis am Ende der eigenen Bedürfnisse aufhört.

    Wenn verstehendes Lesen am Ende der eigenen Weltsicht aufhört...

    Gruß Ulf


    MG4 XPower MY23 in Brighton Blue, gebaut Juli 23, 4-Jahres-Leasing seit Nov.23, R46 mit Tempomat (Frontradar)-Update :)

    Akku-SoH laut BMS: 100% bei 5.700 km

  • Ich schrieb doch: "So etwas wird nur vermutlich nie passieren..."


    Wenn verstehendes Lesen am Ende der eigenen Weltsicht aufhört...

    Ich meinte eigentlich, dass du nicht wirklich glaubst, dass ein Bußgeld erhoben werden sollte. Also aus deiner Sicht. Deine Meinung.

    Aber ist auch egal. Das ist OT und sollte beendet werden.

  • Damit wir wieder langsam vom Thema "Regelbrüche" zum Thema "Tempomat ACC" kommen, habe ich folgende Praxisgeschichte für euch:


    Bei mir in der Nähe gibt's nen S-förmigen Tunnel (ca 1-2 km lang, Schnellstraße, 2-spurig). Ganz am Anfang (nach Fertigstellung) war dort Tempo 100.

    Ein guter Fahrer kann dort entspannt und gefahrlos 120 fahren, ab 130 muss auch "geübter" Fahrer sehr aufpassen und bei 140 wird's gefährlich.

    Nun gab es irgendwann paar Unfälle in dem Tunnel (aus meiner Sicht, weil es tatsächlich Verkehrsteilnehmer gibt, die mit Fahren alleine überfordert sind, geschweige denn mit einem S-förmigen Tunnel.)

    Dann hat man als Folge dauerhaft auf 80 reduziert und nach jeden weiteren(!) Unfall (ja, stellt euch vor) sogar temporär auf 60.


    Jetzt die Frage zum Nachdenken (bitte nicht zum beantworten in diesem Thread!!!):

    Warum muss ich in diesem Tunnel nachts/abends/oder sonst wann 60 fahren, wenn dort kein sonstiger Verkehrsteilnehmer vorzufinden ist?! Und so fahre ich in solchen Situationen dort meine 110-120 durch. Weil ich es eben kann.


    ACC vom MG4 wiederum bremst mich in diesem Tunnel auf teils 65 runter, auch wenn dort gerade 80 begrenzt ist.


    Wenn man hier 1+1 zählt, kommt man zum Schluss, dass sich Deutschland auf Invasion Chinas vorbereiten..

    MG4, Standard, MY23

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