Könnte man auch per PN klären
Laden an der Wallbox zu Hause
-
-
Könnte man auch per PN klären
Warum sollte man diesen Dialog nicht offen führen, ich sehe da überhaupt keinen Anlass.
Selbstverständlich gehört das Thema in ein Batterieautoforum.
-
Meiner Meinung nach soll es jeder so machen wie er es für richtig hält!
Aber auch ich habe meinen NRGkick (mit 11kW), den ich durchaus als "mobile Wallbox" bezeichnen würde, dem Energieversorger mitgeteilt! Hat online 2 Minuten gedauert und die Antwort kam innerhalb einer Stunde.
-
Meiner Meinung nach soll es jeder so machen wie er es für richtig hält!
Darum dreht es sich doch, oder? Die Definition von „richtig“ ist vom Gesetzgeber alles andere als präzise formuliert (wie verdammt vieles, womit sich dann Gerichte beschäftigen dürfen). Wie hier in einigen Anmerkungen anklang, ist die Handhabe je nach Region / Versorger „variabel“ – was ebenfalls ein klares Zeichen für „unscharfe Spezifikation“ ist: Eine klare Definition lässt keine Spielräume, bzw. selbst die sind definiert.
Sobald letztendlich der Netzbetreiber entscheiden kann, was er mit einer Meldung anfängt, halte ich es für empfehlenswert, vorweg über einen „Beobachtungszeitraum“ ein paar „unverdächtige Erkundigungen“ einzuholen, bevor es durchaus Stress geben kann. Meine Haltung ist „ereignisbasiert“, wenn auch aus einer anderen Region als meiner.
-
Darum dreht es sich doch, oder? Die Definition von „richtig“ ist vom Gesetzgeber alles andere als präzise formuliert ….
„Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet;“
Was ist daran eigentlich unpräzise?
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen,
Absatz 2, Sätze 2 und 3
-
ich habe z.B. von meinem EVU auf die Meldung keine Feedback bekommen, handhabt wohl jedes EVU unterschiedlich. Die Meldung ist definitiv angekommen
-
ich habe z.B. von meinem EVU auf die Meldung keine Feedback bekommen, handhabt wohl jedes EVU unterschiedlich. Die Meldung ist definitiv angekommen
habe auch keine Rückmeldung erhalten……
-
Man... jetzt hab ich wieder was gemacht!
Ich zitiere mal die original Antwort von meinen Netzbetreiber:
ZitatSie können die Ladeeinrichtung an der von Ihnen gemeldeten Anschlussadresse betreiben, insofern die Summenbemessungsleistung der Ladeeinrichtung(en) am Netzanschlusspunkt <= 12 kVA ist. Wir behalten uns jedoch vor, bei nicht plausiblen oder korrekten Meldungsangaben die Zustimmung zur Inbetriebnahme zu prüfen und gegebenenfalls zurückzuziehen.
Wie gesagt, soll jeder machen wie er will, ich hab's angemeldet und "fühle" mich so auf der sicheren Seite, fertig.
-
Es ist doch so - es gibt eine Regel, die einzuhalten ist. Aber im Prinzip sind wir alle erwachsen und können selbstständig eine Entscheidung treffen.
Wenn sich jemand dagegen entscheidet, dann ist das auch so, da gibt es doch nicht groß was zu diskutieren.Ob diese Regelung sinnvoll oder nicht ist, steht ja auf einem anderen Blatt.
-
Ob diese Regelung sinnvoll oder nicht ist, steht ja auf einem anderen Blatt.
Genau hier liegt der Hase begraben.
Diese Regelung ist vollkommen unsinnig. Sie bewirkt nichts, der Netzbetreiber darf nicht ablehnen, hat nur die Info: OK, dieses(r) Haus/Anschluß nutzt jetzt eventuell ab und zu, oder auch nicht, alle paar Tage oder Wochen, vielleicht mal ... die projektierte Leistung.
btw. selbst eine fest installierte Wallbox ändert NICHTS am Informationsgehalt!
Wenn mein Anschluß mit (z.B.) 16A dreiphasig abgesichtert und angemeldet ist, muß der Netzbetreiber davon ausgehen, ja da wird eventuell auch mal 16A dreiphasig gezogen. Ist doch vollkommen Banane ob da ein EV dranhängt, ein Holzhäcksler oder ein Atomkraftwerk! Und selbst wenn ich da im Winter Dreizigtrillionen Föne betreibe (um es warm zu bekommen) ist das egal.
...unschwer zu erkennen. Die können mich mal.