Zitatjegliche Wallbox muß gemeldet werden, sogar mobile
Ich weiß, dass die „Anmeldepflicht“ bei ADAC & Co. in den Artikeln steht, doch damit würde eine „mobile“ Wallbox objektiv sinnlos:
- Ich müsste überall, wo ich die mobile Box an eine Drehstromdose hänge, demnach vorher eine Anmeldung beantragen?
- Wie bitte soll ich denn eine Mobilbox bei einem Netzbetreiber anmelden, bei dem ich (unterwegs) gar kein Kunde bin?
- Warum muss ich keine Anmeldung beantragen, wenn ich an der Dose eine Zeltheizung mit 11 kWh betreibe?
- Warum muss ich keinen Antrag für den Betrieb eines Induktionsherds in der Küche stellen (11 kWh Anschlussleistung)?
Das hat auch was mit „Entnahmedauer“ zu tun. Rote CEE 16A-Dosen dürfen 6 Stunden Volllast (16A) „ziehen“. Innerhalb dieses Zeitfensters lässt sich der Akku problemlos im 20 ↔ 80% Bereich halten, zumindest die „Gemini“ kann das via Software zeitlich limitieren (lt. Anleitung, muss ich selbst noch testen). Wenn ich das berücksichtige, wird die CEE-Dose „bestimmungsgemäß“ verwendet – und die benötigt — meines Wissens — keine Anmeldung.
Was aus meiner Sicht die „Anmeldepflicht“ von mobilen Wallboxen „hinterfragenswert“ macht.
Zitatwenn man ein Box bis 10.7 KW installiert muss man vorher nicht anfragen. Häää, so Boxen gibts ja gar nicht.
Die Aussage ist interessant. Denn das lässt die Interpretation zu, eine „mobile“ Box (≠ „installiert“ !!) bedarf unabhängig von der Leistung keiner Anfrage. Außerdem lassen sich „moderne“ Boxen limitieren, da wäre „unter 10.7kW bleiben“ kein Problem (klar: Baubedingt wäre mehr möglich, bla,…).
ZitatDer Netzbetreiber muss wissen, wo welche Geräte mit hohem Energieverbrauch installiert sind/werden,
Dann müssten alle Geräte für CEE-Dosen meldepflichtig sein – sind sie das?
Zitatdann würde das Netz im jetzigen Zustand völlig überlastet
Die Bundesnetzagentur hat schon schweißnasse Hände und überlegt Reglementierungsmaßnahmen, weil wir doch schon 2% E-Autos haben. Echt blöd, wenn Politiker sich Sachen ausdenken, aber Physik frühestmöglich in der Schule abgegeben haben.
Zitates findet sich aber kein Elektriker der die abnimmt…….da selbst installiert
Völlig zurecht. Weshalb soll der denn den Kopf für etwas hinhalten, was jemand anders – womöglich ohne Sachkenntnis – installiert hat? Wenn er den sachgerechten Einbau messtechnisch nachweisen soll, wäre es preiswerter gewesen, ihn direkt zu beauftragen. Weshalb kein Elektriker das anbietet.
Ich würde nach einem Elektriker suchen, der die vorhandene Wallbox „neu und sachgerecht“ anschließen soll.
Zitatwill mir unbedingt einen Blitzschutz andrehen. Obwohl die Verkabelung von Haussicherungskasten zum Unterverteiler Garage bereits vor 10 Jahren erfolgte.
Kein Blitzschutz ist ggf. fahrlässig → in der Hausratversicherung nachlesen, was das bedeutet. Die 10 Jahre sind ein Hinweis auf mögliche weitere Mängel der Installation.
Zitatdie Drehstromsteckdose gegen eine Unterverteilung mit MID geeichtem Zähler getauscht
FI? Sicherungstyp? Überspannungsschutz ? … – Sachkenntnis kann einem bei manchen Aktionen echt den Tag versauen.
ZitatBlitzschutzes ist nur verpflichtend, wenn nach 2014 oder 2015 Umbauten oder Erweiterungen am Verteiler erfolgt sind
Das stimmt zwar. Doch wer keinen hat und nach einem Impuls seine Hauselektrik komplett neu einkaufen muss, weil die Versicherung wg. Fahrlässigkeit einen Großteil der Kostenübernahme verweigert, hat am falschen Ende gespart. Der „Blitzschutz“ schützt vor allem vor den Fehlern anderer, z.B. falsch installierter Solarpanel auf dem Nachbar-Dach. Wenn’s richtig dumm läuft, probiert der Fernseher mal 3D und verteilt sich auf den Gesichtern der davor Sitzenden (o.k. Dafür muss es „ganz dumm“ laufen. LCDs sind weniger impulsiv als Röhren – und wer hat die noch…).